Österreich

Korridorpension: Abschläge bleiben auf Dauer

Heute Redaktion
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Bild: picturedesk.com

Von der PVA hat Heinz W. die Auskunft erhalten, dass er bereits nächsten Mai, mit 62 Jahren, in Korridorpension gehen könnte. „Ist es sinnvoll, mich dafür zu entscheiden?", fragt er die AK Niederösterreich.

Wenn Beschäftigte mindestens 40 Versicherungsjahre gesammelt haben, können sie ab dem Alter von 62 Jahren in Korridorpension gehen. Auch Bezugszeiten von Kranken- und Arbeitslosengeld zählen, anders als bei der „Hacklerpension", dazu.

Pro Jahr, das man früher in Pension geht, werden 5,1 Prozent von der Pension abgezogen – bei drei Jahren sind das also 15,3 Prozent. „Dass diese Abschläge nach Erreichen des Regelpensionsalters wegfallen, ist allerdings ein Irrglaube", erklärt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser, „sie bleiben auch danach dauerhaft bestehen."

Bei Fragen zum Thema Korridorpension beraten Sie die Sozialrechts-Experten der AK Niederösterreich unter der Telefonnummer 057171-22 000 gerne.

(nit)

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