Wien

Korruption bei Wiener Wohnen - 16 Beamte suspendiert

Wiener Wohnen begrüßt die Anklageerhebung gegen Mitarbeiter nach jahrelangen Ermittlungen. Mehrere Personen sind ihren Job los.

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Blick auf die Wiener Wohnen Zentrale am Freitag, 3. September 2021, in Wien.
Blick auf die Wiener Wohnen Zentrale am Freitag, 3. September 2021, in Wien.
ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com

Wiener Wohnen hat die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft um die betrügerischen Machenschaften im Zusammenhang mit nicht bzw. mangelhaft erbrachten Leistungen 2012 selbst ins Rollen gebracht und mit hohem Ressourcenaufwand alles getan, um die Behörden zu unterstützen, die Aufklärung voranzutreiben und zu beschleunigen.

Die Stadt Wien und Wiener Wohnen ziehen nach Anklageerhebung umgehend dienstrechtliche Konsequenzen und lösen neben der bereits im Laufe der Ermittlungen erfolgten Suspendierung von 16 BeamtInnen nun auch die Dienstverhältnisse von 18 Vertragsbediensteten auf. Die weiteren angeklagten ehemaligen Mitarbeiter sind nicht mehr bei der Stadt Wien tätig.

Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar

Durch die in der Anklageschrift erläuterten Beweise für Dienstpflichtverletzungen ist das Vertrauen in die Angeklagten zerstört, eine Weiterbeschäftigung bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens ist nicht mehr zumutbar. Es gilt null Toleranz für korruptes Verhalten in der Stadt Wien und bei Wiener Wohnen.

Wiener Wohnen hat sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen und hat seit Bekanntwerden der ersten Verdachtsmomente die Ermittlungen zusätzlich stark forciert - um im Interesse der MitarbeiterInnen, der Öffentlichkeit, der Stadt Wien sowie der GeschäftspartnerInnen möglichst rasche Aufklärung zu haben und Konsequenzen setzen zu können. Es wurden regelmäßig detaillierte Gutachten, Sachverhaltsdarstellungen, Stellungnahmen, Informationen und Beweise eingebracht sowie ein rascher Verfahrensfortschritt urgiert.

Zahlreiche Klagen eingebracht

Zuletzt sah sich Wiener Wohnen Mitte August sogar gezwungen, einen Fortführungsantrag bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen die Einstellung von Ermittlungen einzubringen. Des Weiteren hat Wiener Wohnen parallel zahlreiche zivilrechtliche Klagen eingebracht, um entsprechende Schadensersatzzahlungen gerichtlich durchzusetzen.

Unverzüglich nach Bekanntwerden von Unregelmäßigkeiten hat Wiener Wohnen begonnen, Leistungen der betreffenden Unternehmen durch Sachverständige überprüfen zu lassen. Im Laufe der jahrelangen Ermittlungen wurden seitens Wiener Wohnen rund 60 Objekte (Wohnungen, Waschküchen, Stiegenhäuser) begutachtet. Dabei wurde festgestellt, dass der Schaden aus erfolgter Fehlverrechnung bzw. nicht fachgerecht erbrachten Malerleistungen resultiert.

Mehrere Wohnungen zerlegt

In diesem Zusammenhang hat Wiener Wohnen mehrere Wohnungen praktisch komplett zerlegt, um die betrügerischen Machenschaften einzelner Firmen ans Licht zu bringen. Ein Beispiel: Zur Kontrolle des Gewerks Malerei mussten die Malerarbeiten bis inklusive der Verputzschicht abgetragen und von Sachverständigen hinsichtlich Schichtaufbau und Farbqualität untersucht werden.

Seit Bekanntwerden der Vorwürfe wurden sofort weitgreifende unternehmensinterne Maßnahmen ergriffen und auch zahlreiche Schritte unternommen (Seminare, Verhaltenskodex, Informationsveranstaltungen), um MitarbeiterInnen zu sensibilisieren und zu schulen.

Mit der Änderung von Abläufen und Strukturen sowie einem neuen Vergabepool wurden auch die Kontrollen deutlich verschärft: Das betrifft sowohl Abrechnungskontrolle, begleitende Kontrolle und Vergabekontrolle.

Verbesserung der Bestellqualität

Ein eigener Bereich für Kontrolltätigkeiten (eingerichtet beim Tochterunternehmen Wiener Wohnen Kundenservice) verfolgt seit 2013 eine Verbesserung der Bestellqualität bei der Beschaffung von Bauleistungen und die Kontrolle, ob abgerechnete Bauleistungen wie beauftragt ausgeführt wurden:

- Ordnungsgemäße Ausführung und Verrechnung durch die beauftragten Unternehmen

- Schwerpunktprüfungen zu Beauftragung, Abwicklung und Abrechnung der Leistungen

- Kontrolle der ausgeführten Bauleistungen und Einhaltung der vertraglich vereinbarten Rahmenbedingungen

- Kontrolle der ausführenden Firmen vor Ort, Kollaudierung der Leistungen (Ausmaßfeststellung der erbrachten Bauleistungen) und Rechnungsprüfung

Dadurch ist auch sichergestellt, dass die Bereiche mit Firmenkontakt in der Abwicklung getrennt von Rechnungsprüfung und -anweisung sind. Das sichert eine hohe Compliance.

Durch die ergriffenen Maßnahmen konnte eine deutliche Senkung der festgestellten Fehlverrechnungen erreicht werden.

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