Haben Sie ausdrücklich einen verbindlichen Kostenvoranschlag oder einen Fixpreis vereinbart, dann darf Ihr Haus nicht mehr kosten als ausgemacht. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag hingegen darf der Preis um bis zu 15 Prozent überschritten werden, wenn es sich nicht vermeiden lässt.
Spätestens beim Erreichen dieser Grenze muss das Unternehmen Sie über die noch zu erwartenden Mehrkosten informieren und Ihre Zustimmung zur Weiterarbeit einholen. Tut es das nicht, brauchen Sie nicht mehr zu bezahlen als vereinbart.
„Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Mehrkosten verrechnet werden dürfen, helfen unsere Experten kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
AK-Konsumentenberatung unter der Telefonnummer: 057171-23 000