Wien

In teure Parkfalle getappt? Das raten nun Experten

Die Parkfalle in Wien-Donaustadt hat schon einige Autofahrer getroffen, manche sogar doppelt. "Heute" hat beim VKI gefragt, ob das sein darf. 

Nicole Oirer
Dieser Privatparkplatz hat schon viele Autofahrer hohe Geldsummen gekostet. Nun wird zweimal abgerechnet.
Dieser Privatparkplatz hat schon viele Autofahrer hohe Geldsummen gekostet. Nun wird zweimal abgerechnet.
Denise Auer

Fast 500 Euro kostete Leser das Wenden auf dem Parkplatz. Nun hat die Firma ein neues Vorgehen,  Leute werden erneut zur Kasse gebeten, die ihre Besitzstörung eigentlich schon vor einem Jahr bezahlt hatten. Doch ist das Vorgehen der Parkfirma überhaupt erlaubt?

Tatsächliche Kosten laut VKI nur 90 Euro

"Heute" hat beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) nachgefragt. Auch dorthin haben sich schon mehrere Betroffene gewandt, bestätigt der Verein. Grundsätzlich empfiehlt man den Betroffenen, die geforderte Unterlassungserklärung samt Angebot eines prätorischen Vergleichs eingeschrieben an den Parkplatz-Besitzer senden. Dann rät der VKI dazu,  nur die tatsächlich angefallenen Kosten bezahlen. Laut VKI seien das nicht mehr als 90 Euro. Doch Achtung: der Ausgang dieser Fälle sei laut VKI noch ungewiss.

Zu den Doppelt-Bezahl-Fällen macht der Verein eine klare Ansage. Denn eine Besitzstörungsklage muss binnen 30 Tagen ab Kenntnis der Störung und Identität der Störung bei Gericht einlangen. Da in diesem Fällen das zweite Aufforderungsschreiben erst nach einem Jahr kommt, wäre so eine Einbringung bereits verfristet.

ÖAMTC rät, nicht zweimal zu bezahlen

Auch in der ÖAMTC-Rechtsabteilung ist der Fall schon bekannt. Ein Leser hat sich dorthin gewandt, die Experten raten allerdings, die Strafe nicht zu bezahlen. Immerhin hätte er beim letzten Mal schon eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Somit habe er die Strafe bezahlt und bewiesen, dass er die Tat nicht mehr begehen werde. Die Rechtsexperten haben dem Autofahrer auch ein Musterschreiben übermittelt, welches nun auch "Heute" vorliegt.

Darin heißt es sinngemäß, da weder eine Wiederholungsgefahr besteht und auch schon ein Vergleichsangebot bezahlt wurde, werde die Angelegenheit als gegenstandslos betrachtet. Die Betroffenen sollen dieses Schreiben an die betreffende Firma schicken und Beitrag vorerst nicht zahlen.

Zwei Grundstücke – zweimal bezahlen

Gegenüber "Heute" erklärte die zuständige Parkraumüberwachungsfirma bereits vor einiger Zeit, dass es auf dem Parkplatz öfter zu Besitzstörungen komme. Leute urinieren dort hin, feiern teilweise Parties auf dem Privatgrund oder stellen auch Lkws auf dem Privatparkplatz ab. Dagegen wolle man vorgehen. Von Klagen sehe man aber in den meisten Fällen ab.

Stattdessen verlangt man ein "Vergleichsangebot" von bis zu 800 Euro. Doch nun kommt eine zweite Firma ins Spiel. Diese kassiert nun von Leuten, die bereits bezahlt haben. Denn der Parkplatz ist in zwei Grundstücke geteilt. Da Autofahrer hier also folglich bei einem Wendemanöver zwei Besitzstörungen begehen, sollen sie auch zweimal bezahlen.

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    Roland Mühlanger / picturedesk.com