Kärnten

Krampusmasken-Krach bringt Paar vor Gericht

Eine Frau verkaufte eine Sammlung an wertvollen Perchtenmasken zum Spottpreis – ist nun wegen Veruntreuung angeklagt.

Clemens Pilz
Weil Krampusmasken für lau verscherbelt wurden, ging ein Kärntner vor Gericht.
Weil Krampusmasken für lau verscherbelt wurden, ging ein Kärntner vor Gericht.
(Bild: kein Anbieter/Michael Strobl)

Den Tränen nahe berichtete ein 26-jähriger Kärntner laut "Kleiner Zeitung" am Mittwoch vor dem Landesgericht Klagenfurt, wie sich seine Sammlung an teuren Krampusmasken buchstäblich in Luft aufgelöst hat. Der junge Mann hatte die Stücke im Wert von jeweils rund 3.500 Euro über Jahre hinweg zusammengetragen und in der gemeinsamen Wohnung mit seiner Lebensgefährtin (25) und deren Tochter (10) aufbewahrt. Als es im Juni 2021 einen Streit gab, wurde ein Annäherungsverbot gegen den Mann ausgesprochen und er verlor den Zugriff auf 28 von 29 Masken.

Masken deutlich unter Wert verkauft

Wenige Monate danach lief dem Kärntner zufällig auf der Straße ein Mann über den Weg, der eine seiner vermissten Krampusmasken in der Hand hielt. Er begann sich in der Sammlerszene umzuhören und musste zu seinem Entsetzen feststellen, dass bis auf drei Stück alle seine Masken für Preise zwischen 200 und 400 Euro – also deutlich unter Wert – verkauft wurden.

"Mein Ex hatte bei mir Schulden, daher habe ich zwei Masken verkauft und 2000 Euro erhalten. Die anderen gab ich einem Bekannten zur Aufbewahrung, weil ich im Bett keinen Platz hatte. Er hat sie ja nie geholt", sagt die wegen Veruntreuung Angeklagte und zweifach Vorbestrafte laut "Kleiner Zeitung". "Sie haben Exekutionen, haben bis auf ein halbes Jahr nie gearbeitet, beziehen Notstand. Da konnten Sie Ihren Partner Geld borgen?", fragt die Richterin.

Zeugen zur Falschaussage angestiftet?

Die Angeklagte bleibt bei ihrer Behauptung, verstrickt sich aber in Widersprüche. Im Zuge dessen kommt ein weiterer schwerwiegender Vorwurf zur Sprache: Die 27-Jährige soll telefonisch einen Zeugen kontaktiert haben, um ihn zu einer Falschaussage zu überreden. Sie streitet alles ab. Zur Einvernahme weiterer Zeugen wird am 21. Dezember weiterverhandelt.