Österreich

Krank im Urlaub: Tage verfallen nicht unbedingt

Heute Redaktion
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Die letzten Augusttage noch für ein wenig Erholung nutzen wollte Karin A. Doch eine Sommergrippe macht Ausflüge unmöglich. „Verfallen meine Urlaubstage nun?", fragt eine Kremserin.

Das muss nicht sein. Unter bestimmten Voraussetzungen wird Urlaub durch Krankheit unterbrochen. „Nämlich dann, wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert und nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde", wissen die Arbeitsrechtsexperten der AK Niederösterreich.

Melden Sie die Erkrankung Ihrem Arbeitgeber spätestens nach drei Tagen. Wenn Sie wieder an Ihrem Arbeitsplatz erscheinen, braucht Ihr Chef die Krankenstandsbestätigung.

"Zu bestehendem Urlaubsguthaben dazugerechnet"

„Die Tage, die Sie krank waren, werden so zu Ihrem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Bei Fragen helfen die Experten der AK Niederösterreich gerne weiter.

AK-Arbeitsrechtsberatung unter der Telefonnummer: 057171-22 000

(nit)

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