Wirtschaft

Krank in Kurzarbeit? Was Betriebe beachten müssen

Heute Redaktion
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Viele Unternehmen haben ihre Mitarbeiter aufgrund der Corona-Krise in Kurzarbeit geschickt. Die Regierung hat hier eine großzügige Regelung versprochen. Ein Problem gibt es allerdings.

Die Regelung zur Kurzarbeit von der Regierung wird von vielen Unternehmen in Anspruch genommen. BDO-Partner und Geschäftsführer Peter Bartos hat aber nun ein Problem erkannt.

Das betrifft den Umstand, wenn Mitarbeiter krank werden. In Zeiten der Corona-Krise ist dies ein wichtiger Punkt, denn üblicherweise unterbricht ein Krankenstand die Kurzarbeit und der Arbeitgeber muss dann die Lohnkosten wieder übernehmen.

Vor allem für jene Betriebe, die von einer Schließung betroffen sind, wäre das ein großes Problem. "Wenn man während der Kurzarbeit in Krankenstand ist, kriegt der Arbeitgeber das Geld nicht ersetzt", erklärt Bartos gegenüber der APA. Das sei für Arbeitgeber schwierig. Die Krankenkasse springt erst nach sechs Wochen Krankenstand ein.

AMS übernimmt Teil der Kosten

Bartos ist optimistisch, dass es für Firmen verträgliche Lösungen geben wird: "Der Punkt ist adressiert und wir haben die Rückmeldung, dass er auch eingearbeitet werden soll."

Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat sich nun eingeschaltet und übernimmt auch einen Anteil an den Kosten für einen Krankenstand im Rahmen der Kurzarbeit, wie Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), mitteilte.

Sollte ein Arbeitnehmer krank werden, kann das AMS einen Teil der Kosten für Arbeitszeiten, die aufgrund von Krankenstand entfallen, übernehmen. Gibt es im Unternehmen Kurzarbeit und wird die Arbeitszeit etwa von 40 auf zehn Stunden reduziert, dann werden drei Viertel des Krankenstands vom AMS getragen, ein Viertel zahlt das Unternehmen, hieß es.