Österreich

Krankengeld: Finanzamt will Steuernachzahlung

Heute Redaktion
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Bild: AKNÖ

Irene V. ist überrascht: Sie hat einen Brief vom Finanzamt bekommen, in dem steht, dass sie einen Steuerausgleich machen muss. „Wieso denn das? Ich hab doch nur einen Job", wendet sie sich an die AK.

Hat man mehr als einen Job, ist im Folgejahr das Durchführen der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) gesetzlich vorgeschrieben. Doch auch wenn Sie Kranken- oder Rehabilitationsgeld bezogen oder Geld aus dem Insolvenzentgeltfonds erhalten haben, muss die ANV gemacht werden.

Einbehaltene Steuern zu gering

„Hintergrund ist, dass bei diesen Bezügen zwar Steuern einbehalten werden, diese in der Regel aber zu gering sind", erklären die AK-Steuerexperten. Die tatsächliche Steuerlast ist abhängig von Ihrem Jahres-Gesamteinkommen.

„Wurde Ihnen die Pflichtveranlagung vom Finanzamt vorgeschrieben? Unsere Steuerexperten unterstützen Sie dabei kompetent", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Vereinbaren Sie gleich einen persönlichen Termin in Ihrer Nähe unter der Telefonnummer 057171-26000.