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Krankenhaus verweigert OP – Zeuge Jehovas klagt

Ein Zeuge Jehovas wurde nicht operiert, weil dieser eine Bluttransfusion in einem Notfall abgelehnt hatte. Nun muss das Höchstgericht entscheiden.

Heute Redaktion
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Bild: Istock

Ein Mitglied der Zeugen Jehovas zieht ein Berner Krankenhaus vor das Höchstgericht: Die Klinik hatte sich geweigert, an ihm eine Bandscheiben-Operation durchzuführen.

Das Krankenhaus verlangte vom Mann eine Erlaubnis, im Notfall eine Bluttransfusion durchführen zu dürfen. Weil die Zeugen Jehovas die Maßnahme aus religiösen Gründen ablehnen, unterschrieb der Patient diese Erklärung nicht. Das Krankenhaus weigerte sich daraufhin die Operation durchzuführen.

Doch dabei beließ es der Mann nicht. Er zeigte das Krankenhaus an und warf den Medizinern unter anderem versuchte Nötigung, Widerhandlung gegen das Krankenhausversorgungsgesetz und Rassendiskriminierung vor.

Die Berner Staatsanwaltschaft sah das anders – und bekam vom Berner Obergericht recht. Dieses entschied, dass die Staatsanwaltschaft die Anzeige des Zeugen Jehovas nicht weiter verfolgen müsse.

Insbesondere den Vorwurf der Diskriminierung verneinten die Richter.

"Unverständliches Urteil"

Nun müssen sich die obersten Richter mit dem Fall beschäftigen. Wie die "Berner Zeitung" am Donnerstag berichtet, hat Haykaz Zoryan, der Anwalt des Betroffenen, Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts eingereicht. Es sei unverständlich, sagte er der Zeitung.

Im vorliegenden Fall gebe es das Dilemma, auf das sich das Krankenhaus beziehe, gar nicht. Denn der Routineoperation, die ohne Transfusionen auskommt, habe sein Klient zugestimmt. Die Möglichkeit einer Transfusion im Notfall habe nicht einmal in Erwägung gezogen werden müssen, sagte der Zeuge Jehovas vor dem Berner Obergericht. Schließlich gehe es um einen kleinen, routinemäßigen Eingriff.

Das Obergericht hingegen urteilte, ein solches Risiko sei nicht einfach vernachlässigbar. Auch dürfe unter Umständen auch die Krankenhausleitung eine Behandlung verweigern. Das sei nicht nur Sache des ausführenden Arztes. Eine Operation sei immer auch eine Mannschaftsleistung. (ehs)

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