Österreich

Krankenschwester muss wieder vor Gericht

Heute Redaktion
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6,5 Jahre sollte laut Urteil in einem Betrugsprozess eine Krankenschwester ins Gefängnis, weil sie sich mit einem gefälschten Testament und ebenso gefälschten Adoptionsverträgen das Erbe einer reichen Wiener Witwe erschlichen haben soll. Diese hatte sie als Pflegerin bis zu ihrem Tod der betagten Frau im September 2006 betreut.

Mit einem Beschluss des Landesgerichts Wien wurde nun aber die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligt, wie die Rechtsvertretung der Frau am Freitag mitteilte.

Der vom Gericht bestellte Sachverständige hatte im Prozess erklärt, die Unterschriften der im 80. Lebensjahr verstorbenen Döblinger Hofratswitwe wären sowohl im Testament, mit dem sie ihre Pflegerin zur Alleinerbin eingesetzt haben soll, als auch in den Verträgen, mit denen sie die Frau adoptiert hatte, von fremder Hand nachgemacht worden. Die Staatsanwaltschaft Wien und auch die Gerichte kamen daraufhin zum Schluss, die Pflegerin habe das sie begünstigende Testament selbst aufgefasst und mit verfälschten Unterschriften der Erblasserin die rechtmäßigen Erben um mehr als 5,4 Millionen Euro gebracht.

Zweifel am Urteil

Die Anwälte der Krankenschwester zweifelten an der Rechtmäßigkeit des an sich rechtskräftigen Urteils. Zum einen wurden insgesamt drei Privatgutachten vorgelegt, die zum Schluss kamen, dass die Feststellungen des offiziellen Gerichtsgutachters, die zum Schuldspruch der Krankenschwester geführt hatten, möglicherweise unzutreffend waren. Diese Gutachten kamen alle zu dem Ergebnis, dass die fraglichen Unterschriften auf dem Testament und der Adoptionsurkunde tatsächlich von der Verstorbenen stammten. Außerdem hatte ein Zeuge seine Aussage gegen die Pflegerin später widerrufen.

 Das Gericht ließ "unter Berücksichtigung sämtlicher Privatgutachten sowie zwischenzeitlich eingetroffener Vergleichsunterschriften" eine weitere Expertise erstellen. Der Sachverständige kam zum Schluss, dass keine Unterschriftenfälschung nachgewiesen werden könne und die Signaturen "vielmehr mit hoher Wahrscheinlichkeit" von der Witwe stammen. Diese Erkenntnis erscheine - auch in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen - geeignet, "die Freisprechung der Verurteilten zu begründen", heißt es in dem Gerichtsbeschluss.

 Sollte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren nicht einstellen, muss der Prozess wiederholt werden. Die Pflegerin hat ihre Strafe übrigens nie antreten müssen.