Entführungs-Vorwurf

Kranker Bub (7) soll nun ausgewiesen werden

Sie kamen wegen des Ukraine-Kriegs nach Österreich. Nun müssen eine Mama und ihr Sohn zurück nach Russland, weil sein Papa die Rückführung verlangte.
Niederösterreich Heute
16.11.2023, 21:45
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Sie wollte ein besseres Leben für ihre Familie, doch der Traum ist nun geplatzt. Eine Mutter kam mit ihrem kranken Sohn (7) und ihrer Tochter (17) vor einem Jahr nach Niederösterreich. Die IT-Expertin verließ aufgrund der Sanktionen gegen Russland im Ukraine-Krieg ihre Heimat. Sie fand schnell einen neuen Job in Österreich, ihre Kinder wurden hier eingeschult.

Der Vater des Buben wollte das jedoch nicht hinnehmen. Er beantragte die Rückführung seines Sohnes nach Russland, weil das Paar die gemeinsame Obsorge hat. Er pochte außerdem auf sein Besuchsrecht. Der Fall landete zuerst vor dem Bezirksgericht Wiener Neustadt (NÖ). Das entschied im Mai nach dem Haager Kindesentführungs-Übereinkommen gegen die Mutter: Der Siebenjährige, der an Asthma leidet, soll ausgewiesen werden und nach Russland zurückkehren. Wegen seines Alters müsse seine Mutter ebenfalls mitkommen.

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Vorwurf der Kindesentführung

Die Familie hatte nur zwei Wochen Zeit, die Ausreise aus Österreich zu organisieren. Die verzweifelte Mama ging aber in Berufung – jedoch vergeblich. Das Landesgericht Wiener Neustadt (NÖ) entschied ebenfalls zu Gunsten des Vaters in Russland. Es sei zwar "vertretbar anzunehmen, dass der Mutter grundsätzlich das alleinige Recht zukam, den Aufenthaltsort des Kindes ohne Zustimmung des Vaters ins Ausland zu verlegen". Das Gericht ging dennoch von einer Kindesentführung durch die Mutter aus.

Die Entscheidung, den Buben aus Österreich auszuweisen, ist für Barbara Beclin unverständlich. Die Familienrechts-Professorin kritisierte das Urteil auf Ö1. "Man hat den Eindruck, dass das Rekursgericht auf Biegen und Brechen nicht mehr abweichen wollte von der Rechtsansicht der ersten Instanz und die Begründung sozusagen hinbiegt", sagt sie.

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Die Kinderrechte seien außerdem verletzt worden, denn das Kindeswohl gehe laut Haager Übereinkommen immer vor. Dieses wird jedoch verletzt, wenn eine schwere Gesundheitsgefahr für das Kind vorliegt. Der Siebenjährige habe neben seiner Atemwegs-Erkrankung auch Angst, nach Russland zurückzukehren. Er sei traumatisiert. Das zeigte auch ein Besuch seiner väterlichen Großeltern beim Arzt, bei dem er völlig panisch geschrieben. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts gibt es bisher noch nicht.

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