Österreich

Krebskranke betrog beste Freundin um 97.000

Heute Redaktion
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Eine 59 Jahre alte, von ihrer Krebserkrankung gezeichnete Frau ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht wegen schweren Betrugs zu 20 Monaten Haft verurteilt, muss allerdings nichts ins Gefängnis. Aufgrund "massiver Milderungsgründe", wie Richterin Ingrid Urlesberger betonte, wurde trotz des beträchtlichen Schadens die Strafe zur Gänze bedingt nachgesehen. Das Urteil des Schöffensenats ist bereits rechtskräftig.

Eine 59 Jahre alte, von ihrer Krebserkrankung gezeichnete Frau ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht wegen schweren Betrugs zu 20 Monaten Haft verurteilt, muss allerdings nichts ins Gefängnis. Aufgrund "massiver Milderungsgründe", wie Richterin Ingrid Urlesberger betonte, wurde trotz des beträchtlichen Schadens die Strafe zur Gänze bedingt nachgesehen. Das Urteil des Schöffensenats ist bereits rechtskräftig.

Die Angeklagte hatte sich die Gutgläubigkeit ihrer einst besten Freundin zunutze gemacht. 2007 hatte sie in einem Zugabteil eine Wiener Ärztin kennengelernt. Die beiden Damen waren einander auf Anhieb sympathisch, stellte sich doch heraus, dass sie eine große Leidenschaft für die Oper teilten.

Im weiteren Verlauf organisierte die 59-Jährige gemeinsame Städtereisen zu Opern-Premieren in Zürich, Mailand und Venedig. Auch die Bayreuther Festspiele wurden besucht. Die Reisen wurden jeweils von der 66 Jahre alten Ärztin vorfinanziert. Weil diese offensichtlich über unbegrenzte finanzielle Reserven verfügte, begann ihr ihre Freundin eines Tages vorzumachen, Stammkundin in einem Reisebüro zu sein und bei vorzeitiger Buchung Frühbucher-Rabatte gewährt zu bekommen.

Für vorgeblich geplante Reisen, die bis nach New York und China führen hätten sollen, aber nie zustande kamen, überließ die Ärztin der 59-Jährigen zwischen Juli 2008 und Dezember 2010 nicht weniger als 97.000 Euro. Erst im Vorjahr rechnete die Medizinerin nach und stellte fest, dass ihr Anteil für sämtliche bis dahin getätigte Opern-Ausflüge nur einen Bruchteil des Betrags - nämlich rund 13.800 Euro - ausmachte.

Als sie von ihrer Freundin das Geld nicht zurückbekam, sondern stattdessen eine von dieser dilettantisch gefälschte Bestätigung über Zahlungseingänge beim Reisebüro erhielt, ging die Freundschaft in die Brüche und die Geschädigte zur Polizei.

Die Angeklagte legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab. Sie gab unter Verweis auf ihre Krankheit zu, mit dem fremden Geld teure Medikamente, medizinische Hilfsmittel und notwendig gewordene Umbauarbeiten in ihrer Wohnung finanziert zu haben: "Ich hab' gewusst, dass ich etwas Falsches mache. Ich hab' es sehenden Auges gemacht. Ich war seelisch nicht gut beisammen." Zugleich beteuerte sie schluchzend, nicht von Anfang an in betrügerischer Absicht gehandelt zu haben: "Für mich war das eine Herzensangelegenheit, dass ich mit ihr diese Reisen machen, wobei die Opern und Vordergrund gestanden sind. Das ist jetzt weg."

Die Zeugeneinvernahme der Ärztin verdeutlichte die tiefe menschliche Enttäuschung, die die 66-Jährige erfahren hatte: "Ich bin überwältigt von der Tatsache, wie perfid das war, wie man mich ausgenützt hat."

APA/red.

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