Niederösterreich

Krebspatientin (47) wurde wichtige Spritze verweigert

Eine 47-jährige Niederösterreicherin braucht regelmäßig ihre Medikamente. Eine Ärztin in Gänserndorf wollte der Frau eine Spritze nicht injizieren.
Heute Redaktion
16.06.2022, 15:23

Eine 47-Jährige aus dem Bezirk Gänserndorf hat bereits einiges durchmachen müssen, doch Chemotherapie und Operation überstand die Brustkrebspatientin gut.

Mit Medikamenten wird die 47-Jährige nun nachbetreut. Eines der Medikamente sei eine Injektion, "die in einem Intervall von exakt 28 Tagen verabreicht werden muss", erklärt die 47-Jährige gegenüber den "NÖN".

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Üblicherweise werde das Medikament vom Hausarzt injiziert, an Feiertagen fällt der Termin aber aus, das Medikament bekomme die Frau extra bestellt und vorher ausgehändigt.

Probleme am Pfingstmontag

Am Pfingstmontag kam es nun zu Problemen. Die Frau fuhr zum Medizinischen Zentrum Gänserndorf, um das originalverpackte Medikament verabreicht zu bekommen.

Aber: "Die diensthabende Ärztin saß genervt und gelangweilt bei den Damen im Empfangsbereich", so die 47-Jährige. Die Spritze bekomme sie nicht, weil es eine Vorschrift gebe, dass mitgebrachte Medikamente nicht verabreicht werden dürften.

Wie sie weiterverfahren solle, sei ihr nicht mitgeteilt worden. "Nach langen Tlefonaten und insgesamt 92 Kilometern Autofahrt ist es gelungen, eine engagierte, motivierte und freundliche Ärztin in einem fremden Arztsprengel zu finden", so die 47-Jährige verärgert und enttäuscht.

"Wir bedauern die Unannehmlichkeiten"

„Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die der Patientin entstanden sind“, so Stefanie Weingartshofer, Sprecherin des Medizinischen Zentrums Gänserndorf, gegenüber den "NÖN". Laut der Sprecherin soll es eine Anweisung des ärztlichen Direktors geben, dass keine mitgebrachten Arzneimittel verabreicht werden sollen, „weil bei diesen keine Gewährleistung gegeben ist". Die richtige Lagerung oder Kühlung könne nicht nachvollzogen werden. Zudem hätte für die Verabreichung eines Arzneimittels durch einen anerkannten Befund überprüft werden müssen.

„Letztlich ist es aber eine Einzelfallentscheidung des Arztes, ob die Verantwortung dafür übernommen wird“, so Weingartshofer. "Notwendigkeiten müssen potenziellen Risiken gegenübergestellt und mit dem Patienten erörtert werden. Das ist in diesem Fall leider nicht geschehen“, so die Sprecherin. Der ärztliche Direktor werde ein klärendes Gespräch mit der betroffenen Ärztin führen.

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