Wirtschaft

Kredit zu früh zurückgezahlt: Bank bestraft Kundin

Heute Redaktion
Teilen

Das Problem hoher Bankspesen zeigt die Arbeiterkammer (AK) anhand eines Falls, bei dem eine Bankkundin bestraft wurde, weil sie ihren Kredit vorzeitig zurückgezahlt hatte.

Einen absurden Fall des Spesenwahnsinns bei Banken zeigt die AK auf: Frau K. hatte kürzlich einen Teil ihres Wohnkredites vorzeitig zurückgezahlt. Die Bank verlangte eine satte Gebühr in Höhe von 300 Euro, die auf den Kreditsaldo aufgeschlagen wurde.

AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic rechnet vor: "Das kommt im konkreten Fall einer Strafgebühr in Höhe von 10 Prozent des vorzeitig zurückbezahlten Betrages gleich!" Auf Nachfrage der Kundin hieß es seitens der Bank, dass wegen der vorzeitigen Einzahlung des Geldbetrages die Ratenhöhe des Kredits neu zu berechnen war. Das sei eine Vertragsänderung, dabei fielen Spesen für die Ratenplanänderung von 300 Euro an. Die AK unterstützt nun die Konsumentin, um eine Rückbuchung der 300 Euro zu erreichen. Nach AK-Rechtsmeinung dürfen Banken in solchen Fällen, wo keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden muss, auch keine Verwaltungs- oder ähnliche Kosten verrechnen. Auch nicht für die Neuberechnung der Kreditrate.

Tipps für KonsumentInnen:

Service zum OGH-Urteil: zu rechtswidrigen Spesen bei Kreditrestschuldbestätigung und Kontoschließungsgebühr.

Die verlangten Spesen überprüfen, ob sie vertraglich geregelt sind. Bei etlichen Spesen gibt es Verhandlungsspielraum - wie z. B. für Stundung oder Sicherheitenwechsel. Unterstützung bietet auch AK-Konsumentenberatung.