Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 8. März festgehalten, dass bei kriminellen Asylwerbern sehr wohl zwischen Vergehen und Verbrechen (wie Raub, Vergewaltigung) differenziert werden darf.
Das hat weitreichende Folgen - betroffen sind subsidiär Schutzsuchende etwa aus Afrika oder Afghanistan. (Anm,: das sind keine anerkannten Flüchtlinge, aber ihnen droht bei Abschiebung Folter oder Todesstrafe im Herkunftsland.):
Begehen diese in Österreich ein Verbrechen (Strafrahmen: drei Jahre Haft und darüber), dürfen sie nun laut Höchstgericht abgeschoben werden. Jurist Gottfried Forsthuber: "Diese Entscheidung bringt mehr Gerechtigkeit."