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Kripo: "Diese Scherze sind zu Halloween verboten"

Heute Redaktion
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Kripo: Eltern sollen mit Kindern über Halloween-Streiche reden.
Kripo: Eltern sollen mit Kindern über Halloween-Streiche reden.
Bild: Archiv

Vandalismus, Diebstahl, Drohungen: Das Bundeskriminalamt in Wien warnt nun vor verbotenen Scherzen zu Halloween. Eltern sollen mit ihren Kindern reden.

Am Abend des 31. Oktober ziehen auch in Wien wieder Kinder und Jugendliche von Haus zu Haus, Bewohner werden mit "Süßes oder Saures" vor die Wahl zwischen einem Streich oder einer süßen Spende gestellt. Doch das Bundeskriminalamt (BKA) in Wien warnt nun auf seiner Homepage: nicht alles, was ein "harmloser Streich" sein soll, ist auch erlaubt.

Manche Streiche haben rechtliche Folgen

"Das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern oder Autos, Beschädigen von Briefkästen, Zerstören von Mülltonnen, aber auch die Bedrohung von Menschen oder Diebstähle, stellen Straftaten dar, die ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden", so die Ermittler. Die Polizei wird laut BKA zu Halloween verstärkt Streifen im Einsatz haben und auch einschreiten.

Klärende Gespräche

Auch wenn Kinder unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden können, können Geschädigte Schadenersatzforderungen, beispielsweise die Reinigung der Hausfassade, vor Gericht einklagen. Zudem erfolgt ein Bericht an die zuständige Jugendwohlfahrt.

Die Polizei bittet alle Erziehungsberechtigten noch vor Halloween mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes Gespräch zu führen: "Machen Sie ihre Kinder aufmerksam, dass oftmals harmlose 'Streiche' gerichtlich strafbare Handlungen darstellen. Erklären Sie ihnen den besten Weg für Ihre 'Halloween-Tour'", so die Kripo-Experten.

Sinnvoll sei es sich mit den Kindern zu überlegen, wann sie mit wem bis wann unterwegs sein dürfen und was erlaubt ist und was nicht. Diese Vorgaben seien abhängig von dem Jugendschutzgesetz des Bundeslandes.

Maskierungen erlaubt

Verkleidungen und Maskierungen im Rahmen von Halloween sind nicht verboten, da diese bei uns mittlerweile unter Traditionspflege beziehungsweise Brauchtumsveranstaltung fallen.



Verboten sind aber:


• Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern

• Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen

• Das Werfen von Steinen gegen Fenster

• Brennenden Gegenstände in Briefkästen werfen

• Das Zerstören von Blumenbeeten

• Das Auskippen von Mülltonnen

• Das Bedrohen von Anwohnern an der Haustüre, wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben wollen

• Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher

• Lärmbelästigungen (pet)