Österreich

Kriseneltern dürfen Kinder nicht dauerhaft haben

Heute Redaktion
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Als Kriseneltern stehen Karin und Leopold R. für Kids aus schwierigen Verhältnissen allzeit bereit, jetzt wollen sie ein Geschwisterpaar (1, 2) bis zum 18. Lebensjahr groß ziehen. Die Behörde lehnte ab.

„Als Krisenpflegeeltern haben wir strengere Auflagen als Dauerpflegeeltern. Für den Notfall sind wir gut genug, aber bis zu deren Volljährigkeit lässt man uns Yannik und Julia (Anm.: Namen der Pflegekinder geändert) nicht. Unser Antrag wurde abgelehnt", ist Karin R. aus dem Bezirk Korneuburg traurig.

Bis dato hatte das Ehepaar aus Stockerau (Bezirk Korneuburg) fünf Krisenkinder bei sich. Die Angestellte und Krisenmutter (45) sowie Gatte Leopold (55), ein Außendienstmitarbeiter, haben Yannik (2) seit einem Jahr und Schwesterchen Julia (1) seit Julias dritten Lebenstag. „Beide haben eine Behinderung. Das Mädchen hat eine Entwicklungsverzögerung, der Bub eine Belastungsstörung. Sie kommen aus schlimmen Verhältnissen und wir geben beiden die gleiche Liebe wie unserer 7-jährigen leiblichen Tochter", so Karin R.

Gründe der Ablehnung

Als Gründe der Ablehnung (Anm.: Ablehnung nur für die Dauer) wurden genannt: zu viel Eigenständigkeit, man hätte die Aussage einer Kinderärztin in Frage gestellt, zu wenig Kooperation, man behandle die Krisenkinder wie die eigenen, ein angeblicher sexueller Missbrauch eines Babys sei zu oft erwähnt worden. Die Krisenmama vermutet aber: „Ich war umbequem, habe die Pflegschaft und Kindesabnahmen in NÖ und Österreich generell kritisiert. Auch bei Johanna Mikl-Leitner habe ich Missstände aufgezeigt. Und: Eine Mitarbeiter der BH hat private Probleme und lässt ihren Grant in der Arbeit aus."

Das sagt BH

Die Bezirkshauptfrau aus Korneuburg Waltraud Müllner-Toifl sagt auf "Heute"-Anfrage dazu: „Es wird alles geprüft und wir halten uns immer an Richtlinien. Konkrete Fälle kommentieren wir aber nicht."



Anwalt und Mutter kämpfen


Die zwei Knirpse sollen jetzt dennoch zu einer fremden Familie, Karin R. wehrt sich, kämpft, nahm sich einen Anwalt. Der Jurist ortete ein grob mangelhaftes Ermittlungsverfahren bezüglich Eignung der Dauerpflegschaft. Übrigens: Als Kriseneltern ist das Ehepaar R. sehr wohl weiter geeignet. (Lie)