Politik

Kritik an neuem Justizminister Brandstetter

Heute Redaktion
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Noch nicht einmal als neuer Justizminister angelobt, und schon bestehen Zweifel an der Bestellung von Wolfgang Brandstetter als neuer Justizminister. Dem Verteidiger in brisanten Fällen wie BAWAG wird Befangenheit in bestimmten Causen vorausgesagt.

Noch nicht einmal als angelobt, und schon bestehen Zweifel an der Bestellung von Wolfgang Brandstetter als neuer Justizminister. Dem Verteidiger in brisanten Fällen wie BAWAG wird Befangenheit in bestimmten Causen vorausgesagt.

Für Überraschung sorgt die Entscheidung der ÖVP, Wolfgang Brandstetter (56) zum neuen Justizminister zu machen. Bei dem Niederösterreicher und ehemalige Uni-Kollege von Viekanzler Michael Spindelegger sehen Juristen allerdings das "Kollateralproblem" des Weisungsrechts.

Erwaret wird, dass der WU-Professor sich in Causen, in denen er Strafverteidiger war, wegen Befangenheit aus der Entscheidung über Vorhabensberichte heraushält. Und Brandstetter war in nicht unbrisanten Fällen Verteidiger: BAWAG, Libro, Telekom, Immofinanz, um nur einige zu nennen.
Faymann-Verteidiger

Skurril: Der ÖVPler war Verteidiger von Kanzler Werner Faymann (SPÖ) in den eingestellten Ermittlungen in der Inseratencausa - oder auch des kasachischen Ex-Botschafters Rakhat Aliyev, gegen den die Staatsanwaltschaft jetzt wegen Mord und Geldwäsche ermittelt.

Kommt der Vorhabensbericht zu solchen Fällen ins Ministerium, kann sich der Minister für befangen erklären und die Causa den Beamten überlassen, erläuterte Helmut Fuchs, Vorstand des Instituts für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien.

Anderer Minister muss einspringen

Strafrechts-Professor Schwaighofer sagte in Ö1, dass wenn ein Fall bei Brandstetter lande, in dem er Verteidiger war, müsse er sich wohl als befangen erklären. Entscheiden würde dann ein Sektionschef oder ein anderer Minister.

Für OGH-Präsident Eckart Ratz sei das "eine Frage des Rechtsstaats: Jeder Beschuldigte hat das Recht auf bestmögliche Verteidigung. Für diese zu sorgen ist der Job des Rechtsanwalts." Ratz geht davon aus, dass Brandstetter "hoch sensibel" mit dem Weisungsrecht umgeht. Auf die politische Weisungsspitze verzichten kann man aus seiner Sicht so einfach nicht: "Da müsste man erst etwas besseres erfinden", um zu vermeiden, "dass die Staatsanwälte einen Staat im Staat bilden".