Wegen des Verdachts auf illegales Glücksspiel stürmte die Cobra in Wels ein Lokal. Das Verwaltungsgericht kritisiert den Einsatz. Denn: Dabei soll u.a. die Menschenwürde einer Angestellten aus Rumänien verletzt worden sein.
Die Einsatzkräfte der Cobra sollen bei der Razzia im Juni mit einem Rammbock die Lokaltür aufgebrochen und versucht haben, die Überwachungskamera gewaltsam auszuschalten. Zudem sollen sie mit gezückten Pistolen "randaliert" und Stehtische umgeworfen haben. Weil sie Glücksspielautomaten im Lokal vermuteten.
Dafür hagelt es jetzt vom Landesverwaltungsgericht (LVwG) Kritik. Erstens, weil extra eine Cobra-Truppe im Einsatz und die Polizei für die Razzia "überproportional" ausgerüstet war. Zweitens, weil es für die Razzia keine Ermächtigung der Staatsanwaltschaft und keine richterliche Bewilligung gab. Und drittens, weil laut LVwG die Menschenwürde einer Angestellten verletzt wurde.
Frau musste sich nackt nach vorne beugen
Die Angestellte aus Rumänien, die an dem Abend alleine im Lokal arbeitete, soll bei der Razzia lange in einem Kellerraum festgehalten und durchsucht worden sein. Dafür soll sie sich ausziehen und nackt nach vorne beugen haben müssen. Als sie um etwas zu trinken bat, weil ihr übel war, sollen die Einsatzkräfte verweigert haben. Zudem soll die Frau mit einer Waffe bedroht worden sein.
Die Polizei rechtfertigt den Einsatz damit, dass die Angestellte sich im Lokal verbarrikadiert habe. Außerdem wollen die Einsatzkräfte befürchtet haben, dass die Frau eine Fernbedienung am Körper trage, mit der sie eine Reizgas-Austritt aus den Spielautomaten auslösen könne. Laut Sprecher David Furtner will die Polizei deshalb gegen Teile des LVwG-Entscheids Revision einlegen.