Österreich

Kroate mit Klage für die Schulstarthilfe erfolgreich

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Das neue Schuljahr bringt in Tirol im Bereich der Schulstarthilfe eine wesentliche Änderung mit sich. Erstmals haben auch Drittstaatsangehörige, die ihren Hauptwohnsitz im Bundesland haben, Anspruch auf diese Leistung. Der nunmehrigen neuen Regelung war eine erfolgreiche Klage eines im Bezirk Kufstein wohnhaften Kroaten vorausgegangen.

Dieser hatte das Land nach Ablehnung seines Antrags auf Zuerkennung der Schulstarthilfe für seinen Sohn wegen Diskriminierung geklagt und recht bekommen. Das Bezirksgericht Innsbruck entschied, dass die Schulstarthilfe auch langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen - wie eben dem Kläger - zuerkannt werden müsse.

Bildungslandesrätin Beate Palfrader (ÖVP) kündigte daraufhin an, gegen die Entscheidung keinen Einspruch zu erheben und die Richtlinien für die Vergabe zu ändern. In Tirol seien ohnehin nur ganz wenige Personen davon betroffen, meinte Palfrader. In Bundesland gibt es 145,35 Euro Schulstarthilfe pro schulpflichtigem Kind im Alter von sechs bis 15 Jahren.

"Erfolg auf der ganzen Linie"

Der "Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern", der den Kroaten bei der Einbringung der Klage unterstützt hatte, sprach von einem "Erfolg auf der ganzen Linie". "Wenn es gelingt, mit unseren Verfahren diskriminierende Regelungen zu Fall zu bringen, können wir sehr zufrieden sein", meinte Andrea Ludwig vom Klagsverband.
Der Antrag auf Schulstarthilfe war vom Land Tirol abgelehnt worden, als Kroatien noch nicht Mitglied der EU war. Für das Schuljahr 2013/14 wurde dem Buben und seinen Schwestern die Schulstarthilfe bewilligt und überwiesen. Das Land Tirol wurde dazu verurteilt, dem Kläger die Schulstarthilfe für die Jahre 2011/12 und 2012/13 auszuzahlen. Das sonstige Klagebegehren für die Jahre 2008 bis 2011 wurde teils wegen Verjährung abgewiesen.

Unterschiedliche Regelungen

Das Urteil dürfte jedenfalls richtunsgweisend für ganz Österreich sein, obwohl das Schulstartgeld von Bundesland verschieden hoch ausfällt. In Niederösterreich, der Steiermark und Vorarlberg gibt es gar keines, in den übrigen Bundesländern liegt es zwischen rund 30 und rund 160 Euro. Auch die Anspruchsvoraussetzungen unterscheiden sich zum Teil massiv.