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Kroatien öffnet teilweise Grenze für EU-Bürger

Die beliebte Urlaubsdestination Kroatien hat am Wochenende teilweise seine Grenze geöffnet. Die Einreise soll für EU-Bürger, die aus geschäftlichem oder wirtschaftlichem Interesse sowie dringenden persönlichen Gründen ins Land müssen, möglich sein.

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    Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien und Booten aus EU-Ländern dürfen wieder nach Kroatien einreisen.
    Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien und Booten aus EU-Ländern dürfen wieder nach Kroatien einreisen.
    picturedesk.com

    Kroatien hat seine Grenze für EU-Bürger teilweise geöffnet. Wie auf der offiziellen Website der kroatischen Regierung bekannt gegeben wurde, dürfen nun auch wieder ausländische Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien und Booten einreisen. Weiters ist die Einreise für EU-Bürger mit geschäftlichem und wirtschaftlichem Interesse möglich.

    Die bisherige verpflichtende 14-tägige Selbstisolierung für Einreisende wurde abgeschafft. Die Betroffenen müssen sich aber an epidemiologische Maßnahmen halten. So soll der Kontakt zu anderen Personen auf das notwendige Minimum reduziert werden. Zudem sollen Reisende regelmäßig ihre Körpertemperatur messen sowie ihren Gesundheitszustand beobachten.

    Einreisegrund muss mit Dokument nachweisbar sein

    Bei der Einreise müssen Personen die notwendigen Dokumente bei sich tragen und beweisen, dass sie etwa ein Haus oder ein Boot in Kroatien besitzen. Bei Geschäftsreisen wird etwa die Einladung zu einem Businesstreffen verlangt.

    Als persönlicher Grund gilt beispielsweise die Teilnahme an einer Beerdigung. Auch dazu müssen Dokumente vorgelegt werden. Die Polizei braucht zudem einige Daten, wie die Adresse in Kroatien, die Telefonnummer sowie die Dauer des Aufenthalts.

    Was das für den Tourismus heißt, ist derzeit noch unklar. Das soll in den nächsten Tagen mit den kroatischen Behörden geklärt werden. Das Außenministerium wies aber darauf hin, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach Österreich weiterhin einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen oder einen negativen SARS-CoV-2-Test vorlegen müssen.

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      Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com