Der 19-Jährige aus Klagenfurt wollte im Stadtteil St. Ruprecht von einem 20-Jährigen Drogen kaufen. Nach Bezahlung folgte die Übergabe des Päckchens Cannabis, dezent und sicher verpackt in einem Stück Küchenrolle. Natürlich untersuchte der Konsument auch die eben von ihm gekaufte Ware, womöglich gibt es ja etwas zu reklamieren.
Bei genauerer Untersuchung stellte sich heraus: Er hatte gerade ein sehr teures Stück Küchenrolle gekauft. In diesem befand sich nämlich kein Krümel Cannabis. Der Verkäufer sollte zur Rede gestellt werden, schließlich war er mit seiner vertraglichen Leistung noch im Verzug. Dessen Antwort war eine Faustfeuerwaffe, mit der er den Käufer bedrohte.
Wegen dieser Bedrohung macht sich der 19-Jährige auf den Weg zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Für den Sachverhalt ist der Hintergrund natürlich auch wichtig, der 20-Järhige wird schließlich nicht zufällig einen Passanten bedroht haben, ohne jegliche Vorgeschichte. Dabei kommt der fehlgeschlagene Drogenkauf zum Vorschein, weswegen der Käufer mit einer Anzeige rechnen muss.
Bei der anschließenden Hausdurchsuchung des 20-jährigen Verdächtigen werden eine Schreckschusspistole, Cannabis und Suchtgiftutensilien sichergestellt. Gegen ihn wird ein Waffenverbot ausgesprochen, zudem wird er auf freiem Fuß angezeigt.