Niederösterreich

"Kühe müssen im Kot schlafen": Bauer aus NÖ angezeigt

Die Tierschützer vom VGT haben einen Fall von Tierquälerei im Bezirk Neunkirchen angezeigt. Ein Landwirt soll dort seine Kühe völlig vernachlässigen.
15.03.2022, 13:06

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) ortet einen Fall von Tierquälerei und Vernachlässigung im südlichen Niederösterreicher. Tierschützer verschafften sich Zutritt zu einem alten Stallgebäude eines Landwirtes aus dem Bezirk Neunkirchen, spielten das dort gesammelte Bildmaterial dem VGT zu. "Die Kühe stehen eng angekettet in dem alten Stallgebäude. Ihre Hinterbeine sind bis zur Hüfte mit dicken Kotplatten verklebt – auch der Boden ist stark verschmutzt", berichtet der VGT in einer Aussendung. 

Tägliche Kontrollen

Tierhalter müssen die Tiere täglich mindestens einmal kontrollieren, das legt das Gesetz als Mindestanforderung fest. In Milchbetrieben werden die Kühe zudem üblicherweise zumindest zweimal täglich gemolken. "Es ist unbegreiflich, wie ein Landwirt oder eine Landwirtin diesen Stall mehrmals am Tag betreten und diese extremen Verschmutzungen einfach ignorieren kann. Die Tiere leiden unter den großflächigen, harten Kotplatten im Fell",  so VGT-Rinderexperte Erich Schacherl.

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Rinder müssen sowohl zum Wiederkäuen als auch in den Ruhephasen liegen. "Das Liegen in den eigenen Fäkalien kann langwierige und schmerzhafte Eutererkrankungen und Hautreizungen verursachen. Sind die Böden derart verschmutzt, verkleben Kot und Urin außerdem das Fell der Tiere. Die festen Platten können die Bewegungsmöglichkeit der Tiere einschränken und auch Schmerzen erzeugen. Das Gesetz schreibt für Rinder trockene Liegeflächen vor. Gerade Kühe in der engen Anbindehaltung können dem verschmutzen Boden nicht einmal ausweichen", schildert Schacherl weiter.

Anzeige bei der BH

Die Milchkühe sind laut dem VGT im Betrieb sind mit Halsriemen und Ketten im Stall fixiert. Ob diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen oder sogar noch kürzer sind als gesetzlich erlaubt, weiß man allerdings noch nicht. Das soll die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen nach der Anzeige klären. 

"Wir haben den Verdacht angezeigt, dass die Ketten den gesetzlich vorgegebenen Bewegungsspielraum von 60cm nach vorne und hinten und 40cm nach links und rechts nicht erfüllen", so Schacherl. Derzeit leben laut VGT schätzungsweise etwa 42 Prozent der Rinder in Österreich in Anbindehaltung, geht es nach den Tierschützern, sollte diese verboten werden.