Niederösterreich

Kürzt Kurzarbeit mein Weihnachtsgeld, Herr Präsident?

Mythos oder Wahrheit? Leser Felix M. fragt: "Ich bin in Kurzarbeit. Hat das Auswirkungen auf die Höhe des Weihnachtsgeldes?"

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AK NÖ Präsident Markus Wieser
AK NÖ Präsident Markus Wieser
AKNÖ

Für alle Beschäftigten in Kurzarbeit gibt es gute Nachrichten: Die Sonderzahlungen, also Urlaubs- und Weihnachtsgeld, werden in voller Höhe ausbezahlt. Es macht keinen Unterschied, ob Ihr Gehalt auf 80, 85 oder 90 Prozent reduziert wurde.

Übrigens: Der Anspruch auf das 13. und 14. Gehalt, dessen Höhe und wann es ausbezahlt wird, ist in den jeweiligen Kollektivverträgen geregelt. Diese werden jährlich im Rahmen von sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen von Gewerkschaften mit den Arbeitgebervertretern verhandelt.

„Bei Unklarheiten und Fragen rund ums Thema Kurzarbeit beraten Sie unsere Arbeitsrechtsexperten kompetent“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

AK-Arbeits- und Sozialrecht: Telefonnummer: 057171-22 000