"Der Personenschutz ist längst nicht so glamourös wie im Film 'Bodyguard'." So steht's auf der Cobra-Website. Das dürfte auch der Personenschützer, der die Vorwürfe erhebt, so erlebt haben. So habe er Postpakete abholen und die Kinder chauffieren müssen. Darf ein Politiker das verlangen?
Ist der zu schützende Politiker dabei, darf der Personenschützer das. Andernfalls nicht. Dasselbe gilt etwa auch für private Besorgungen. Es gebe aber Unterschiede zwischen Dienstanweisung und gelebter Praxis, verrät ein Insider.
Besteht besondere Schutznotwendigkeit, dann ja. In dem Fall müsse der Bodyguard aber z.B. vor der Schule postiert bleiben.
Das darf er "theoretisch", so der Insider zu "Heute". Das Vertrauen – wichtige Voraussetzung für den Job – fördere das aber nicht. Wohnung der Schutzperson betreten? Ja, wenn sie das wünscht. In der Freizeit Dienstwaffe tragen? Das sei grundsätzlich nicht erlaubt, ebenso wenig die Benutzung des Dienstwagens.
Ist kein Ausschlusskriterium für den Job.
Die Schutzperson wird im Vorfeld aufgeklärt, zu welchen Aufgaben sie Personenschützer einteilen darf