Österreich

Kuh-Attacken für Bauern schon jetzt versicherbar

Heute Redaktion
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    Tatort Pinnistal: Beim Abstieg vom Habicht (3277 Meter) war die Bankkauffrau von der Kuhherde tot getrampelt worden.
    Tatort Pinnistal: Beim Abstieg vom Habicht (3277 Meter) war die Bankkauffrau von der Kuhherde tot getrampelt worden.
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    Nach dem Urteil zur tödlichen Kuh-Attacke will Tirols Landeshauptmann einen umfassenden Versicherungsschutz für die Bauern – diese Option gibt es allerdings bereits.

    Das zivilgerichtliche Urteil zur tödlichen Kuh-Attacke im Juli 2014 im Stubaital führt aktuell zu großer Verunsicherung unter den Bauern. 490.000 Euro Schadenersatz soll jener Landwirt nun den Hinterbliebenen der 45-jährigen Deutschen zahlen. Im ganzen Land fürchten sich Bauern, ebenfalls solche "existenzgefährdende" Summen zahlen zu müssen – einige haben deshalb bereits den Zutritt zu ihren Almen gesperrt.

    Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) hatte neben den gesetzlichen Nachschärfungen auf Bundes- und Landesebene angekündigt, einen umfassenden Versicherungsschutz auf Basis der bestehenden Wegeversicherung anbieten zu wollen. Wer für diese Kosten aufkommen soll, ist noch Gegenstand der Verhandlungen.

    "Wir zahlen sicher nicht."

    In einem Gasthaus in Klaus an der Pyhrnbahn machten am Mittwoch auch rund 50 Bergbauern aus Oberösterreich ihrem Ärger Luft (siehe Video unten). Dort wird Platters Lösungsvorschlag kritisch aufgenommen.

    "Warum soll ich mich für das falsche Verhalten der Leute versichern, versichern, versichern?", fragt etwa Landwirtin Gertrude Oberpichler aus Steinbach an der Steyr im Interview mit dem TV-Sender "PULS4". Und ein Kollege spricht aus, was wohl alle im Raum denken: "Wenn es der Tourismus oder das Land zahlt, dann ok. Wir sicher nicht."

    Versicherungsschutz

    Das müssten sie vielleicht gar nicht. Denn es gibt bereits geeignete Versicherungslösungen für Bauern mit Tierhaltung, erklärt EFM-Versicherungsmakler Franz Innerhuber. "Fast alle Landwirte haben in Österreich eine landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen", so Innerhuber: "In dieser sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die Tierhaltung versichert. Diese inkludiert auch Schadenersatzverpflichtungen, wenn Schäden betriebsfremden Personen zugefügt wurden."

    Eine richtige Haftpflichtversicherung für einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Tierhaltung auf Almen oder sonstigen Weiden decke sowohl Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen, die Bezahlung gerechtfertigter Ansprüche und die Prozesskosten.

    Bei Ablehnung nicht nachgeben

    Aber: Der Versicherungsschutz ist je nach Anbieter sehr unterschiedlich und für "existenzgefährdende" Risiken nicht immer ausreichend. Zudem würden sich manche Versicherungen um eine Deckung der Schadenssumme drücken. "Verspätete Schadensmeldung, Vorsatz sowie zeit- oder kostensparende Arbeitsweise", zählt Innerhuber einige Ablehnungsgründe auf.

    Der Versicherungsmakler rät jedoch eine Überprüfung, falls es zu Ablehnungen durch Versicherungsunternehmen kommt. "In vielen Fälle stellen sich diese als unrichtig heraus", so der Versicherungsmakler, der einen Rechtsschutz empfiehlt. Anhand der nachfolgenden Checklist können verunsicherte Bauern überprüfen, ob sie das richtige Angebot gewählt haben:

    Checklist Versicherungsschutz

    Gibt es eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung?

    Ist die Tierhaltung generell eingeschlossen?

    Sind die Berechnungsgrundlagen (Grundfläche, Anzahl der Tiere etc.) richtig angegeben? Eine falsche Angabe z.B. der Grundfläche kann zu schlechter Leistung führen

    Sind die Tiere nur auf eigenen Flächen oder auch auf Gemeinschaftsalmen versichert?

    Richten Sie ein Schreiben an Ihre Versicherung, ob der Versicherungsschutz für Fälle, die derzeit die Gemüter erhitzen, gegeben ist (eine schriftliche Rückbestätigung ist wichtig)

    Bei Unklarheiten holen Sie sich professionelle Beratung

    Alle Artikel zur Causa Kuh-Urteil finden Sie HIER >>> (rcp)