Wirtschaft

Kulterer jammerte sich aus dem Zeugenstand

Heute Redaktion
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Bei seiner Einvernahme im Hypo-Prozess zeigte sich der angeklagte Ex-Manager und Aufsichtsratsvorsitzende Wolfgang Kulterer am Dienstag ganz zartbesaitet. Die "Aggressivität bei der Einvernahme" setzte dem Ex-Manager laut eigener Aussage dermaßen zu, dass er den Zeugenstand nach der Mittagspause nicht mehr betreten konnte.

Bei seiner Einvernahme am Dienstag ganz zartbesaitet. Die "Aggressivität bei der Einvernahme" setzte dem Ex-Manager laut eigener Aussage dermaßen zu, dass er den Zeugenstand nach der Mittagspause nicht mehr betreten musste.

Bei seiner Einvernahme im Hypo-Prozess gab Angeklagter Wolfgang Kulterer das Armutschkerl. "Ich werde heute keine Fragen mehr beantworten. Die Aggressivität in der Einvernahme der letzte halben Stunde hat mir echt zugesetzt. Ich habe Probleme und Schmerzen. Mir ist schlecht", klagte der Ex-Manager.

"Ich verstehe die Aggressivität nicht, fühle mich heute nicht mehr in der Lage und kann mich nicht mehr konzentrieren", sagte Kulterer. Er äußerte den Wunsch, sich niederlegen zu dürfen.

Kulterer-Anwalt kassierte Rüge vom Richter

Kulterer-Verteidiger Dieter Böhmdorfer beschwerte sich auch gegen die Behandlung seines Kanzleikollegen Rüdiger Schender, und dass ihn Ersatzrichter Manfred Herrnhofer angeschrien habe. Der Konter Herrnhofers: "Sie unterbrechen dauernd die Verhandlung, es war notwendig, Ihnen das klar und deutlich zu sagen."

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl vertagte daraufhin auf Mittwoch. Der Angeklagte soll die Möglichkeit haben, bei der Einvernahme des Angeklagten Siegfried Grigg anwesend zu sein.

Schadenssumme erhöht sich auf 6 Millionen

Aufgrund der Informationen aus dem Geständnis von Josef Kircher hat der Staatsanwalt die Anklage auf verschiedene Aktienpakete aus der Vorzugsaktientranche 2006 gegen Kulterer erweitert. Dadurch erhöhe sich die Schadenssumme, für die Kulterer verantwortlich gemacht werde, von 3 auf rund 6 Millionen Euro, erklärte Staatsanwalt Robert Riffel.

Die Verteidiger der Angeklagten sprachen sich gegen die Privatbeteiligung der Berlin & Co Beteiligungsgesellschaft aus. Sie habe die erworbenen Anteile mit Gewinn weiterveräußert, erklärte Anwalt Martin Gärtner. Es sei nicht bekannt, dass von Forderungen erhoben würden, daher sei nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten undenkbar, dass der Gesellschaft ein aktueller oder potenzieller Schaden entstehen könnte.