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Kunde droht nach Kauf von Billig-Ringen nun Mega-Strafe
Eine günstige Internetbestellung aus China könnte für einen Schweizer nun extrem teuer werden. Statt dem Paket erhielt er eine Mega-Strafe.
Der 34-Jähriger aus Arbon im Schweizer Thurgau hatte sich Ende des letzten Jahres auf der Internetplattform "Aliexpress" vier Fingerringe aus China bestellt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Schmuck, sondern laut Produktbeschreibung um ein "Multifunktionswerkzeug", das auf verschiedenste Arten einsetzbar sei. Unter anderem sollen die Ringe als Kletter-Zubehör geeignet sein. Das Besondere daran: Man kann es so auseinander schieben, sodass daraus vier aneinanderhängende Ringe entstehen.
"Ich fand, sie hatten etwas Scherzhaftes und Magisches", so der 34-Jährige, der anonym bleiben möchte, gegenüber "20 Minuten". Aus diesem Grund habe er sich auch gleich vier Stück bestellt. "Ich dachte, das ist ein praktisches Geschenk für Freunde", sagt er. Billig waren sie obendrein. Je nach Anbieter werden nur zwischen 7 und 8 Euro pro Stück verlangt.
1.800 Euro Strafe
Die Post brachte dann aber nicht die georderte Ware, sondern das böse Erwachen. Im Briefkasten fand der Schweizer einen Strafbefehl wegen "Vergehen gegen das Waffengesetz". Der Beschuldigte soll laut Strafbefehl vier Schlagringe bestellt haben, obwohl er nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Bewilligung zur Einfuhr in die Schweiz verfügt. Ihm wurde eine Geldstrafe von 1.500 Franken auferlegt. Dazu kommen Verfahrenskosten von 375 Franken. In Summe umgerechnet etwa 1.813 Euro.
Käufer behauptet: Ist keine Waffe
Das ist für den plötzlich Beschuldigten unbegreiflich: "Ich kann mir nicht vorstellen, wie man das als Waffe einsetzen kann, ohne sich die Finger zu brechen, da jedes Glied beweglich ist." Nach ihm sei ein Schlagring unbeweglich und werde zusätzlich in die Handfläche eingeklemmt, um die Finger zu schützen. "Auch wenn es eine breite Definition für Schlagringe gibt, steht dieses Strafmaß in keinem Verhältnis für eine nicht vorbestrafte Person", klagt er.
Der Medienverantwortliche der Staatsanwaltschaft Thurgau erklärt auf Anfrage, dass die beschuldigte Person grundsätzlich innerhalb einer Frist von zehn Tagen Einspruch gegen den Strafbefehl erheben kann. Im Rahmen des folgenden Verfahrens könne die beschuldigte Person entlastende Beweismittel vorbringen, was zur der Aufhebung des Strafbefehls führen könne.
Als Schlagringe beworben
Mindestens dürfte der Beschuldigte bei seiner Bestellung aber etwas zu blauäugig gewesen sein. Auf den Produktseiten werden die "Multifunktionsringe" nämlich durchaus auch als Selbstverteidigungswerkzeug und Notfall-Schlagringe beworben – einschlägige Bilder von Fäusten, die Glasscheiben damit zerdeppern, inklusive.
Ein erfahrener Bergführer einer Kletterschule untergräbt die Argumentation des 34-Jährigen weiter. Auf 20-Minuten-Anfrage sagt er, er habe einen solchen Ring noch nie gesehen, geschweige denn zum Klettern benutzt. "Ich wüsste nicht, wofür man diesen Ring einsetzten könnte".