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Kunde kassiert mit Handy-Trick legal 225.000 € ab

Heute Redaktion
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Ein Münchner bekommt von einem Telekom-Unternehmen nun 225.000 Euro ausgezahlt. Das hat das Oberlandesgericht München jetzt nach mehrjährigem Rechtsstreit beschlossen.

Der Mobilfunkbetreiber Telefónica Deutschland muss einem seiner Kunden nun 225.000 Euro in Handyguthaben auszahlen. Der Mann hatte ein Werbeversprechen der sogenannten "Easy Money"-Kampagne der Marke O2 entdeckt und bis an die Grenze alles Möglichen ausgereizt.

Bei dem Angebot wurden Kunden von Prepaid-Karten bei jedem eingehenden Anruf zwei Cent gutgeschrieben. Der findige Münchner hatte allerdings nicht nur eine dieser SIM-Karten gekauft, sondern gleich 508! Zudem setzte er Wahlwiederholungs-Apps ein, um permanent seine eigenen Telefone anzurufen. So wuchs die Gutschrift Cent um Cent in luftige Höhen.

Doch an das so verdiente Geld auch heranzukommen, entpuppte sich weitaus schwieriger. Verständlich, dass sich der Mobilfunk-Betreiber quer legte und erst die Prepaid-Karten des Mannes, dessen Verträge kündigte und die Auszahlung verweigerte.

Jahrelanger Rechtsstreit

Das war 2015. Der Fall landete daraufhin vor Gericht und zog sich durch die Instanzen. Telefónica argumentierte, der Kunde habe gegen die Geschäftsbedingungen sowie Treu und Glauben verstoßen, indem er sich mittels einer Software selbst anrief.

Nun hat das Oberlandesgericht München dem trickreichen Kunden aber in seinem Urteil vom Donnerstag die gesamte Summe zugesprochen. Eine weitere Revision ließ das Gericht laut "Spiegel Online" nicht zu.

Das Ende ...?

Doch bei Telefónica denkt man nicht daran, einfach aufzugeben. Man wolle erst die Urteilsbegründung genau prüfen. Das Unternehmen sieht nämlich einen weiteren Angriffspunkt: "Zwar hat das Oberlandesgericht entschieden, dass wir dem Kunden die Gutschriften auszahlen müssen, dies steht aber nicht unserer Auffassung entgegen, dass der konkreten Forderung missbräuchliches Verhalten zu Grunde liegt."

Eine "mögliche missbräuchliche Nutzung des Klägers" habe auch das Oberlandesgericht eingeräumt, doch aus "rein verfahrensrechtlichen Gründen" nicht darüber entschieden.

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