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Kündigungsgrund private Mails? Nicht zulässig!

Heute Redaktion
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Bild: EPA

Ein wegweisendes Urteil: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte, ein Rumäne sei zu Unrecht wegen privater E-Mails entlassen worden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Entlassung wegen privater Internet-Nutzung am Arbeitsplatz für nicht rechtens erklärt. Die Überwachung der elektronischen Kommunikation eines Arbeitnehmers bedeute eine Verletzung seiner Privatsphäre, urteilte das Gericht am Dienstag in Straßburg. Geklagt hatte ein rumänischer Ingenieur, der wegen der privaten Nutzung seiner beruflichen E-Mail-Adresse gefeuert worden war.

In Rumänien hatte der 38-Jährige vergeblich gegen seine Entlassung geklagt: Die rumänische Justiz stellte fest, das Unternehmen habe im Rahmen des geltenden Arbeitsrechts gehandelt, und der Ingenieur sei informiert gewesen, dass er am Arbeitsplatz das Internet nicht privat nutzen dürfe.

Dieser Auffassung hatte sich eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts im Januar 2016 weitgehend angeschlossen und die Klage abgewiesen. Der Rumäne legte auch dagegen Berufung ein – und gewann jetzt.

Die Klage wurde von den 17 Richtern der Großen Kammer des EGMR überprüft. Deren Entscheidung ist rechtskräftig und könnte die Rechtsprechung in den 47 Mitgliedsländern des Europarats maßgeblich beeinflussen.

(jm)

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