Einen starken Verteidiger hat Leo M. derzeit dringend nötig: Denn der ehemalige Fleischhauer (69) soll zuerst seiner Tochter mit dem Erschießen gedroht und dann seiner Ex-Lebensgefährtin mit einer geladenen Waffe an deren Wohnadresse in Niederösterreich aufgelauert haben.
Rückblick: Während der herzkranke Witwer sich vor rund vier Jahren neu verlieben konnte, ging es gesundheitlich stetig bergab. Der 69-Jährige bekam 2019 sogar ein Kunstherz, musste sich einem schweren Eingriff unterziehen, seine damalige (Noch)-Partnerin besuchte ihn regelmäßig im Krankenhaus. Doch nach der Reha gab ihm seine Partnerin zu verstehen: „Ich will mit Dir nur noch freundschaftlich verbunden sein. Und: Wir sind schließlich nicht verheiratet."
Der Fleischer und Jäger, der seit der Operation einen Rollator zum Gehen braucht, war tief gekränkt, verkraftete die Trennung nicht, zuckte gegenüber der Tochter aus, als diese nur leise daran dachte, das Haus (Anm.: schenkte Leo M. seiner Tochter) zu verkaufen, drohte ihr mit dem Tod: "Wennst das Haus verkaufst, erschieß' ich Di."
Als er dann noch seine Ex-Geliebte mit einem anderen Mann in einem Wirtshaus sah, brannten bei Leo M. die Sicherungen durch.
Vor gut drei Wochen zog Leo M. einen Schlussstrich, drohte seiner Ex per SMS mit einem Blutbad, schrieb einen Abschiedsbrief, setzte sich ins Auto und fuhr mit zwei Waffen (Anm.: er gab an, eine Pistole vor rund 20 Jahren von einem Polizisten gekauft zu haben) samt vollen Magazinen zu seiner Ex. Der alarmierte Polizeichef des Ortes konnte mit Kollegen im letzten Moment eine Tragödie verhindern. Leo M. wurde festgenommen und landete schließlich auf der Krankenstation der Justizanstalt Josefstadt in U-Haft.
Jetzt konnte Anwalt Wolfgang Blaschitz eine Umwandlung in eine Anhaltung (Anm.: statt der Untersuchungshaft) erwirken. Heißt: Leo M. kommt bis zur Verhandlung auf die Psychiatrie, vermutlich ins Landeskrankenhaus Mauer. „Er ist mehr krank als kriminell, ist sehr aufbrausend. Er war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig“, erklärt Advokat Wolfgang Blaschitz.
Dennoch: Beim Prozess im Herbst muss sich der 69-jährige Pensionist wegen Mordversuches verantworten, eine Einweisung oder bedingte Einweisung gilt als wahrscheinlich. Es gilt die Unschuldsvermutung.