Einen bemerkenswerten Ausgang hat am Freitagabend im Wiener Straflandesgericht der Prozess um eine am 22. Juni 2012 in Wien-Meidling getötete 88-jährige Pensionistin und ihre 54 Jahre alte Heimhelferin genommen. Während der bisher gerichtlich unbescholtene Martin Sch. (35) mit 7:1 Stimmen wegen Doppelmordes, schweren Raubes und versuchter Brandstiftung schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, sprachen die Geschworenen mit 4:4 Stimmen den 16-fach vorbestraften Andreas B. von sämtlichen gegen ihn erhobenen Vorwürfen frei.
Einen bemerkenswerten Ausgang hat am Freitagabend im Wiener Straflandesgericht der Prozess um eine am 22. Juni 2012 in Wien-Meidling getötete 88-jährige Pensionistin und ihre 54 Jahre alte Heimhelferin genommen.
Während der bisher gerichtlich unbescholtene Martin Sch. (35) mit 7:1 Stimmen wegen Doppelmordes, schweren Raubes und versuchter Brandstiftung schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, sprachen die Geschworenen mit 4:4 Stimmen den 16-fach vorbestraften Andreas B. von sämtlichen gegen ihn erhobenen Vorwürfen frei.
Prozess muss wiederholt werden
Richtig freuen konnten sich der 47-Jährige und sein Verteidiger Marcus Januschke über diese Entscheidung allerdings nicht. Die drei Berufsrichter setzten den Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen aus. Damit muss nach einer Prüfung des bisherigen Verfahrens durch den Obersten Gerichtshof (OGH) der Prozess gegen Andreas B. von einem neuen Schwurgericht wiederholt werden.
Der Mann bleibt vorerst weiter in U-Haft. Normann Hofstätter, der Rechtsvertreter von Martin Sch., meldete gegen die über seinen Mandanten verhängte Höchststrafe Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Sie ist somit nicht rechtskräftig.
Da der Wahrspruch der Geschworenen laut Strafprozessordnung (StPO) keiner näheren Begründung bedarf, blieb bei der Urteilsverkündung im Wiener Doppelmord-Prozess unklar, weshalb die Geschworenen Martin Sch. mit deutlicher Mehrheit für schuldig hielten, Stephanie V. (88) und ihre Heimhelferin Halina H. (54) erstochen zu haben, während Andreas B. aufgrund von Stimmengleichheit bei der Abstimmung der Laienrichter formal freigesprochen wurde.
Die vorsitzende Richterin Eva Brandstetter hatte keine gesetzliche Grundlage, um auf das durchaus bemerkenswerte Abstimmungsverhalten der Geschworenen einzugehen. Sie gab lediglich bekannt, dass der aus drei Berufsrichtern bestehende Senat den Freispruch wegen Irrtums der Geschworenen aussetze.
"Niedere Motive"
Die Höchststrafe für Martin Sch. begründete Brandstetter mit dem Zusammentreffen mehrerer Verbrechen, der besonders brutalen Vorgangsweise und den "niederen Motiven". Laut Anklage sollen die beiden Männer am 22. Juni 2012 in die Wohnung der 88-Jährigen in der Böckhgasse eingedrungen sein und diese sowie ihre jahrelange Heimhelferin mit 19 bzw. elf Messerstichen zu Tode gebracht haben, um sich in den Besitz von Bargeld und Schmuck der betagten Frau zu bringen. Danach zündeten sie der Anklage zufolge die Leichen an, um allfällige Spuren zu verwischen.
Dass Stephanie V. zu Hause eine hohe Geldsumme aufbewahrte, sollen Martin Sch. und Andreas B. im Cafe "Magaluf" auf der Wienerbergstraße erfahren haben, wo sie ebenso Stammgäste waren wie der Sohn der 88-Jährigen, der unter Alkoholeinfluss regelmäßig von den Reichtümern seiner Mutter berichtete.
DNA-Gutachten
Beide Angeklagte, die vor allem von einem DNA-Gutachten belastet wurden - auf einem am Tatort sichergestellten Zigarettenstummel fanden sich DNA-Merkmale von Andreas B., in der Wohnung von Martin Sch. konnten ein Gürtel und eine Jean sichergestellt werden, auf denen DNA-Spuren von Halina H. entdeckt wurden - hatten bis zuletzt die Täterschaft bestritten. "Ich hab' damit absolut nix am Hut", hatte Andreas B. in seinem Schlusswort erklärt. Martin Sch. wiederum gab zu bedenken, er sei zwar "kein Heiliger", habe aber im Vorjahr "eine super Zukunft und eine Frau" gehabt: "Warum sollt' ich mir das alles zerstören?"
Vier Geschworene schenkten dem älteren Angeklagten Glauben, der beteuert hatte, jemand müsse im "Magaluf" die Reste einer von ihm gerauchten Zigarette eingesteckt und bewusst am Tatort deponiert haben, um eine falsche Spur zu legen und ihn zu Unrecht zu belasten. Demgegenüber fand Martin Sch. mit seiner Version nur bei einem Laienrichter Gehör: Er hatte vermutet, der wahre Täter habe ihn im Magaluf stürmisch begrüßt und bei der Umarmung die DNA der umgebrachten Heimhelferin auf seinen Gürtel und seine Hose übertragen.