Politik

Küssel-Prozess: Kein Ende, Urteil erst 2013

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:13

Der Prozess gegen Rechtsextremist Gottfried Küssel und zwei Mitangeklagte wird fortgesetzt. Den Angeklagten wird nationalsozialistische Wiederbetätigung vorgeworfen. Ein Urteil wird aber erst für Anfang November erwartet.

Der . Ob es ein Urteil geben wird, ist derzeit unklar.

Küssel gilt als Leitfigur der rechtsextremen Szene in Österreich. Der mehrfach einschlägig Vorbestrafte soll gemeinsam mit den mitangeklagten Felix B. (34) und Wilhelm A. (40) die Homepage "alpen-donau.info" sowie das Forum "alinfodo.com" betrieben haben. Es geht laut Anklage um "nationalsozialistische Zielsetzung“ und den "Vorsatz, durch ihr Handeln die Ziele der NSDAP zu fördern".

Weitere Zeugenaussagen

Der Prozess wurde bereits mehrmals vertagt. Zuletzt sagten als Zeugen Verfassungsschutz-Beamte aus, die den Mitangeklagten Wilhelm A. nach dessen Hausdurchsuchung einvernommen hatten. Küssel soll die Namen der beiden Domains ausgesucht und Wilhelm A. mit der Registrierung und Einrichtung beauftragt haben. Laut Anklage nahm er danach maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung der Seite. Die Angeklagten hatten sich beim Prozessauftakt nicht schuldig bekannt und verweigerten jegliche Aussage.

Anwalt beantragte Ausschluss eines Richters

Am Mittwoch ist nach kurzer Zeit im Wiener Landesgericht wieder unterbrochen worden. Der Grund: Küssels Verteidiger Michael Dohr stellte einen Antrag auf Ausgeschlossenheit des beisitzenden Richters Maximilian Nowak. Dieser soll in einem Parallelverfahren gegen einen mutmaßlichen Komplizen der Angeklagten eine Zwangsmaßnahme bewilligt haben.

Prozess geht weiter

Laut Dohr wird das Ermittlungsverfahren unter der selben Aktenzahl wie das gegen die Angeklagten geführt. Nowak soll in dem Parallelverfahren mit Stempel und Unterschrift eine Maßnahme gegen den Beschuldigten genehmigt haben. Nach Dohrs Auffassung würde dies der Strafprozessordnung widersprechen. Er machte im Eventualfall auch Befangenheit geltend. Der Senat zog sich zurück, um Einsicht in den Ermittlungsakt zu nehmen. Danach wiesen die Berufsrichter (Vorsitz des Schwursenats: Martina Krainz) den Antrag zurück.

Softwarespuren führen zu Angeklagten

Der in dem Verfahren leitende Daten-Forensiker beschuldigte in seiner Einvernahme die Angeklagten. Er schilderte, wie die Auswertung der Log-Dateien der in den USA gehosteten Websites aufgrund eines Fehlers bei der Verschlüsselungssoftware zum Chello-Zugang des Drittangeklagten führte.

Hausdurchsuchungen gab es bei allen drei Verdächtigen: Das Material, das auf den beschlagnahmten PCs, Notebooks und Festplatten gefunden wurde, war großteils verschlüsselt. Bei Felix B. wurde aber ein laufender Computer mit unverschlüsseltem Material sichergestellt. In einem Mail an den bekannten Rechtsextremisten Franz R. wurde ein Kennwort des Zweitangeklagten entdeckt, das den Zugang des Users mit dem Nickname "Heiler" für das Forum alinfodo.com betraf.

Prozessende nicht in Sicht

Auf Dohrs Nachfrage erklärte der Daten-Forensiker, dass Küssel von ihm aus technischer Sicht nicht als Betreiber der Homepages ausgeforscht worden sei. Er scheine technisch "nicht in den Registrierungsdaten der Website auf", erklärte der Beamte. Aber "80 Prozent der Erkenntnisse aus der Homepage stammen aus dem Inhalt". Auch beim US-Provider Dreamhost sei "aus technischer Sicht nichts gegen Küssel gefunden" worden.

Das Ende des Prozesses ist unterdessen weiter in die Ferne gerückt. Inklusive der Urteilsverkündung sind nun drei weitere Verhandlungstage, am 7. November sowie am 9. und 10. Jänner 2013, anberaumt.

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