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Küssel-Prozess: Souvenir für Schlagstock gehalten

Heute Redaktion
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Im Wiener Straflandesgericht ist am Mittwoch der Wiederbetätigungs-Prozess gegen Gottfried Küssel und die Mitangeklagten Felix B. und Wilhelm A. fortgesetzt worden. Dabei gab es gleich zu Beginn einige Aufregung: Ein angeblicher Schlagstock, der im Zuge einer Hausdurchsuchung bei Küssel sichergestellt worden war und der diesem vom Staatsanwalt als Besitz einer verbotenen Waffe und somit als Verstoß gegen das Waffengesetz ausgelegt wird, entpuppte sich als Touristen-Souvenir.

Im Wiener Straflandesgericht ist am Mittwoch der Wiederbetätigungs-Prozess gegen Gottfried Küssel und die Mitangeklagten Felix B. und Wilhelm A. fortgesetzt worden. Dabei gab es gleich zu Beginn einige Aufregung: Ein angeblicher Schlagstock, der im Zuge einer Hausdurchsuchung bei Küssel sichergestellt worden war und der diesem vom Staatsanwalt als Besitz einer verbotenen Waffe und somit als Verstoß gegen das Waffengesetz ausgelegt wird, entpuppte sich als Touristen-Souvenir.

Bei dem Gegenstand handelt es sich um einen sogenannten Belegnagel, einen abgerundeten und unten verjüngten Stab, der auf Segelschiffen verwendet wird, um an ihm Taue festzumachen. Das Mitbringsel sei ihm vor 30 Jahren von einem Bekannten aus dem Urlaub auf Fuerteventura mitgebracht worden, erklärte Küssel dem Schwurgericht (Vorsitz: Martina Krainz).

Dass die Herkunft in der Tat geklärt sein dürfte, belegt die Aufschrift "Fuerteventura" am Ende des Nagels, wobei darunter ein comichaft gezeichnetes Pärchen in einheimischer Tracht abgebildet ist.

"Jeder Nudelwalker eine Waffe"

Küssels Verteidiger Michael Dohr beantragte daraufhin die Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Schifffahrtswesen, der in einem Gutachten feststellen möge, "dass der von der Anklage inkriminierte Gegenstand keine Waffe ist. Wenn das nämlich so wäre, wäre jeder Nudelwalker eine Waffe und jede Hausfrau eine Waffenträgerin".

Das Gericht schied allerdings nach kurzer Beratung diesen Anklagepunkt, der in dem Wiederbetätigungs-Prozess nur eine untergeordnete Rolle spielt, zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen aus dem laufenden Verfahren aus, wogegen Dohr heftig protestierte ("Das ist indizierte Willkür"). Demgegenüber wurde jedoch ein Strafantrag vom 4. Dezember 2012 gegen den Zweitangeklagten Felix B. wegen angeblich gefährlicher Drohung - er soll im Jahr 2008 in einem Internet-Forum wörtlich die "Stilllegung" von Antifaschisten mit einer Giftspritze empfohlen haben - in die Verhandlung einbezogen.

Proteste vonseiten der Verteidigung gab es auch gegen die zögerliche Übermittlung der Hauptverhandlungsprotokolle. Das unkorrigierte Protokoll von der bisher letzten Verhandlung am 7. November, das am 14. Dezember fertiggestellt war, habe er erst am vergangenen Freitag in der zuständigen Kanzlei auf entsprechende Urgenz ausgehändigt bekommen, gab Dohr bekannt. "Das dauert halt, bis die Korrektur umgesetzt ist. Wir haben einen Schriftführermangel", erklärte die vorsitzende Richterin.