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Küssel und Co. plädieren auf nicht schuldig

Heute Redaktion
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Zweiter Tag im "Alpen-Donau"-Prozess gegen den Rechtsextremisten Gottfried Küssel und seine Mitangeklagten Felix B. und Wilhelm A. wegen Wiederbetätigung am Wiener Landesgericht und ein Deja-Vu: Das Verfahren begann mit Anträgen der Verteidiger, die abgewiesen wurden. Danach bekannten sich alle drei Angeklagten - erwartungsgemäß - nicht schuldig.

Zweiter Tag im "Alpen-Donau"-Prozess gegen den Rechtsextremisten Gottfried Küssel und seine Mitangeklagten Felix B. und Wilhelm A. wegen Wiederbetätigung am Wiener Landesgericht und ein Deja-Vu: Das Verfahren begann mit Anträgen der Verteidiger, die abgewiesen wurden. Danach bekannten sich alle drei Angeklagten - erwartungsgemäß - nicht schuldig.

Mit der Einvernahme des Drittangeklagten Wilhelm A. startete das Schwurgericht (Vorsitz Martina Krainz) in die Beweisaufnahme.

Küssels Anwalt Michael Dohr wollte die Ermahnung vom vergangenen Montag zurückgenommen wissen, als er und seine Kollegen sich über eine Videovorführung beim Anklagevortrag aufgeregt hatten. Das Gericht wies seinen Antrag ab, ebenso wie Anträge auf die Einvernahme von profil-Journalistin Christa Zöchling und einer weiteren Zeugin. Dem Antrag auf Einvernahme einer führenden Beamtin des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), den Felix B.'s Anwalt Herbert Orlich gestellt hatte, gab das Gericht statt.

Orlich insistierte in einem weiteren Antrag auf sofortige Beiziehung eines Informatik-Sachverständigen. Sein Hauptargument: Der sachkundige Beamte des BVT könne als Belastungszeuge nur über seine eigenen Wahrnehmungen aussagen und nicht hinterher ein Gutachten erstellen. Außerdem habe wohl niemand im Gerichtssaal die Sachkenntnis des Beamten, dieser könne daher  bei der Verteidigung seiner Ermittlungsergebnisse wohl nicht wiederlegt werden. Das Gericht blieb bei seiner Entscheidung, den Beschluss über die Beiziehung eines Gutachters später entscheiden zu wollen.

Kontaktperson Franz Radl

Die Angeklagten wurden gesondert einvernommen. Weil Krainz mit dem 40-Jährigen Wilhelm A. begann, wurden Küssel und Felix B. abgeführt. Der Drittangeklagte beschrieb zunächst seine Tätigkeit. Er sei an einer Arbeitsgemeinschaft namens Perfect Privacy beteiligt - ein internationaler Zusammenschluss, der für Datenschutz im Internet sorgen will. Küssel habe er nur einmal getroffen, vor sieben bis acht Jahren. Der derzeit in Graz wegen Wiederbetätigung vor Gericht stehende Franz Radl habe ein Treffen vermittelt, weil Küssel Wilhelm A. mit einem Erfahrungsbericht im Vorfeld eines Wiederbetätigungsverfahrens gegen den 40-Jährigen zur Seite stehen wollte. "Mit Küssel bin ich an sich nicht in Kontakt geblieben."

Auch die Verbindung zum Zweitangeklagten Felix B. vermittelte Radl. Wilhelm A. sagte, er habe Felix B. getroffen, man habe sich über "tagesaktuelle Themen" unterhalten, in weiterer Folge kam es zu Mailkontakten. Krainz meinte, alle Genannten hätten die Gemeinsamkeit, dass sie in durchaus rechten Kreisen verkehren. "Das kann man sicher so sagen", erklärte der Angeklagte.

Wilhelm A. bestätigte, dass er ein Mail "vom Account bekommen, der normalerweise dem Herrn Küssel zuzuordnen ist - das ist mit Vorsicht zu genießen - und er hat mich gebeten, gewisse Domains für ihn zu reservieren". Es sei um zwei Domains "im Themengebiet Alpen-Donau" gegangen, die nach dem Vorbild von der deutschen rechtsextremen Plattform "Altermedia" online gehen sollten. Wilhelm A. meinte dazu, dass er als Informatiker das so verstanden habe, dass die Homepages ungefähr das selbe können sollten, nicht so sehr inhaltlich.

alpen-donau.info

Mit Dreamhost - dem Provider, der die Domains "alpen-donau.info" und "alinfodo.com" letztlich bereitstellte - habe er nur insofern zu tun, als er dort selbst einen privaten Account gehabt habe. Sichergestellte Zahlungsbelege erklärte der 40-Jährige damit, dass er mehrere Domains reserviert habe, von denen er hoffte, dass er sie mit Gewinn weiterverkaufen kann.

Wilhelm A. lehnte das Ansinnen Küssels in einem Antwortmail letztlich ab - er wolle damit nichts zu tun haben. Warum? "Sie kennen wahrscheinlich die Geschichte des Herrn Küssel, normalerweise kommt dabei ned  recht viel G'scheites heraus", sagte Wilhelm A. Krainz hielt ihm in weiterer Folge mehrere seiner Aussagen bei der Polizei vor, wonach er zugegeben habe, dass er Domains reservierte. Dazu Wilhelm A.: Er habe nach Vorlage eines entsprechenden Logs gesagt, dass der Webspace für die Domains von seinem Account bei Dreamhost registriert worden sein muss.