Die KV-Verhandlungen haben begonnen. Das Verhandlungsteam der Gewerkschaften hat am Montag das kollektivvertragliche Forderungsprogramm für die Metallindustrie den Arbeitgebern überreicht. Die Gewerkschaften fordern Lohn- und Gehaltserhöhungen von 4,5 Prozent bzw. einen Mindestbetrag von 100 Euro für die rund 195.000 Beschäftigten. "Österreichs Metallindustrie war in den vergangenen Jahren äußerst erfolgreich, 2018 war sowieso ein Rekordjahr und auch im ersten Halbjahr 2019 gibt es einen klaren Aufwärtstrend. Jetzt müssen die ArbeitnehmerInnen mit kräftigen Lohnerhöhungen davon profitieren. Es muss rascheln", sagen die beiden Chefverhandler Rainer Wimmer (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA-djp).
Die Gewerkschaften verweisen bei der Forderungsübergabe darauf, dass die Metallindustrie auch weiterhin auf einem sehr hohen Niveau unterwegs ist. Laut Statistik Austria gibt es heuer sowohl bei der abgesetzten Produktion als auch bei der Auftragslage erneut deutliche Zuwächse. Im ersten Halbjahr 2019 wuchs etwa die abgesetzte Produktion zweistellig – um 11 Prozent. Der Auftragsstand erhöhte sich ebenso sehr kräftig um 14 Prozent.
Vier-Tage-Woche und sechste Urlaubswoche
Trotz der Argumente rechnet man mit langen Verhandlungen. Einfach würde es nicht werden, denkt Wimmer. Im vergangenen Jahr verlangte man fünf Prozent. Am Ende einigte man sich auf eine Erhöhung von 3,5 Prozent.
Neben den Lohn- und Gehaltserhöhungen sind wichtige rahmenrechtliche Forderungen auf dem gewerkschaftlichen Programm zu finden. Dabei geht es unter anderem um einen Anspruch für die Beschäftigten, sich für eine 4-Tage-Woche entscheiden zu können und um die leichtere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche durch eine verbesserte Anrechnung von Vordienstzeiten.
Ebenso sollen ArbeitnehmerInnen künftig die Möglichkeit haben, Geld- in Zeitansprüche umzuwandeln. Dies betrifft etwa Jubiläumsgelder. Für Lehrlinge soll es neben höheren Lehrlingsentschädigungen auch künftig einen Kostenersatz für notwendige Berufsschulmaterialien und Lehrmittel geben.
Der neue Kollektivvertrag soll ab 1. November gelten.