Für viele Autofahrer ist die jährliche Pickerl-Überprüfung ein leidiges Thema. Nun bringt eine Gesetzesänderung Erleichterung für Besitzer neuerer Fahrzeuge: Ab 19. Mai 2027 wird die §57a-Überprüfung seltener erforderlich.
Die Änderung gilt nicht nur für Neuwagen, sondern auch rückwirkend für alle bereits zugelassenen Fahrzeuge. Laut Andrej Prosenc, Leiter des technischen Kompetenzzentrums beim ÖAMTC, wird es dafür eine neue Austauschplakette geben, die sich Autobesitzer holen können.
Wie diepresse.com berichtet, ersetzt das neue Intervall die bisherige 3-2-1-Regelung: Die erste Inspektion ist künftig nach vier Jahren fällig, dann nach zwei Jahren, gefolgt von weiteren zwei Jahren und danach jährlich – also erst nach acht Jahren eine jährliche Kontrolle. Die bisherige dreimonatige Nachfrist nach Ablauf der Frist entfällt, stattdessen kann die Überprüfung vier Monate vor Ablauf erfolgen.
Experten wie Prosenc betonen, dass regelmäßige Kontrollen wichtig für die Verkehrssicherheit seien. Es gebe allerdings keine Daten aus anderen Ländern, die zeigen, dass seltenere Überprüfungen die Sicherheit verschlechtern würden.
Das Verkehrsministerium erklärt, die bisherige Nachfrist sei bei Auslandsfahrten oft problematisch gewesen, da sie außerhalb Österreichs meist nicht anerkannt wurde. Die neue Regelung soll auch europäischen Vorgaben entsprechen. Die Regierung hatte die Novelle ursprünglich schon für Oktober 2026 geplant, Branchenvertreter wie ÖAMTC und ARBÖ hielten diesen Termin aber für zu kurzfristig.
Nach Inkrafttreten wird es eine Einschleifregelung geben: Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen Februar und Juni behalten 2027 noch die alte Frist. Autos, die zwischen Juli und Oktober erstmals zugelassen wurden, dürfen bis November überziehen. Danach gilt für alle die neue Regel – ohne Nachfrist.