Wien

Lagerarbeiter musste illegal 'Minusstunden' einarbeiten

Ein 29-Jähriger sollte Krankenstand und Feiertage wieder "einarbeiten". Das ist natürlich nicht legal. Nun hilft die Arbeiterkammer dem Lagerarbeiter.

Thomas Peterthalner
Arbeiter musste Krankenstand wieder einarbeiten (Symbolbild).
Arbeiter musste Krankenstand wieder einarbeiten (Symbolbild).
Bild: iStock

Jakub P. (29) war als Leiharbeiter bei einem großen Personaldienstleister beschäftigt. Von Montag bis Mittwoch arbeitete er jeweils acht Stunden – in Summe 24 Stunden pro Woche. Laut AK verrechnete die Firma dem 29-Jährigen für Feiertage und Krankenstände illegalerweise "Minusstunden". Diese musste er später wieder einarbeiten. In Wirklichkeit handelte es sich bei den "Einarbeitungsstunden" natürlich um unbezahlte Überstunden. Die AK hilft Jakub P. jetzt, sein Entgelt dafür einzufordern.

Kein Einzelfall bei Leihfirmen

Um die "Minusstunden" abzuarbeiten, musste der Wiener im Mai 2022 Vollzeit arbeiten, bekam aber nur ein Teilzeit-Entgelt ausbezahlt. "So etwas kommt oft vor bei Leihfirmen", meint der Arbeitnehmer. "Schon früher musste ich Urlaub nehmen, wenn sie keine Arbeit für mich hatten. Damals wusste ich noch nicht so gut Bescheid, aber diesmal bin ich zur AK gegangen."

Ein Schritt in die richtige Richtung. Minusstunden zu verrechnen ist "unzulässig", so AK-Sozialpolitikleiterin Sybille Pirklbauer. "Auch Teilzeitkräfte haben das Recht, dass die einmal vereinbarte Lage der Arbeitszeit – in diesem Fall Montag, Dienstag und Mittwoch – eingehalten wird. Wenn die Arbeit aus Gründen ausfällt, für die der Arbeitnehmer nichts kann, muss der Arbeitgeber weiterhin Entgelt bezahlen. Beim 'Einarbeiten' der entfallenen Arbeitszeit zusätzlich zur normalen Arbeitszeit fallen Mehr- und Überstunden an. Diese fordern wir jetzt per Interventionsschreiben vom Arbeitgeber ein."

Frauen sind besonders betroffen

Dass kaum planbare Arbeitszeiten und "Minusstunden" kein seltenes Phänomen sind, zeigt eine Online-Umfrage der AK Wien mit 2.515 Personen. Laut der Studie sind großteils Teilzeitkräfte, zumeist Frauen, davon betroffen. Von den Betroffenen gaben 52 Prozent an, dass sie diese Stunden später wieder einarbeiten mussten, obwohl sie vom Chef heimgeschickt worden waren. Bei Teilzeitkräften mit 12 bis 24 Stunden pro Woche waren es sogar 66 Prozent. Im Handel waren es 59 Prozent.

Zwei Drittel der Beschäftigten wissen nicht, dass das unzulässig ist. Wenn der Vorgesetzte einen heimschickt, ist das eine Dienstfreistellung", erklärt die AK-Expertin.

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