Neben der Ankündigung, der Bundes-Rechnungshof werde die Dr. Erwin Pröll-Stiftung prüfen, erklärte nun Landtagspräsident Hans Penz in einer Pressekonferenz in St. Pölten, der Landesrechnungshof habe sich auf Anordnung des Landtages die Privatstiftung bereits angesehen.
, erklärte nun Landtagspräsident Hans Penz in einer Pressekonferenz in St. Pölten, der Landesrechnungshof habe sich auf Anordnung des Landtages die Privatstiftung bereits angesehen.
Insgesamt sechs Fragen stellte Penz (VP) dem Landesrechnungshof, um Klarheit zu schaffen. Vergangenen Freitag kamen schließlich die Antworten.
Zum einen wurde erhoben, nach welcher Grundlage die Zahlungen erfolgten. Die Deckung im Haushalt finde sich demnach im Ansatz "Fonds, sonstige Einrichtungen und Maßnahmen, Förderungsausgaben, Ermessungsausgaben, Zuwendungen an private gemeinnützige Einrichtungen".
Betrag zur Gänze vorhanden
Weiters sei der Stiftung laut Landesrechnungshof insgesamt 300.000 Euro zugesprochen worden. Dafür gäbe es auch Regierungsbeschlüsse. Im Jahr 2010 wurden diese 300.000 Euro auch überwiesen. Mit 31.12.2016 sei dieser Betrag – das belegte Stiftungsprüfer Walther Schnopfhagen mit einer Bankbestätigung – auch zur Gänze vorhanden.
"Es kann daher von einer missbräuchlichen Anweisung und Auszahlung von Landesmitteln nicht gesprochen werden", so der Landesrechnungshof in seinem Schreiben an Landtagspräsidenten Penz.
"Vorratsbeschlüsse durchaus möglich"
2010 bis 2016 seien die Beschlüsse ohne Zahlungsanweisung erfolgt – laut Landesrechnungshof nicht rechtswidrig, da "Vorratsbeschlüsse durchaus möglich sind".
"Anschuldigungen, dass Gesetze missachtet bzw. gebrochen wurden, gehen daher vollkommen ins Leere", so Penz bei der Pressekonferenz abschließend.