Vergangenen Samstag wurde mit dem Abriss des "Ottakringer Landhaus" begonnen. Der Grazer Bauträger BK Immo will auf dem Areal des ehemaligen Fuhrwerker-Hauses rund 20 Wohnungen errichten. Für Anrainer und Vertreter der "Initiative Denkmalschutz" kam das Auffahren der Bagger überraschend.
Doch eine Gesetzeslücke machte den Abriss möglich: Denn das historische Haus in der Albrechtskreithgasse liegt nicht in einer Schutzzone. Laut "wien.orf.at" will die MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) nun diese Lücke nun schließen. Demnach soll im Rahmen der Novelle der Wiener Bauordnung der Abbruch eines Gebäudes, das vor 1945 errichtet worden ist und außerhalb einer Schutzzone liegt, künftig nur nach Vorlage bei der MA 19 möglich sein.
Gründerzeit-Häuser nur mehr ganz selten in Wien
"Das Besondere an diesem Haus war, dass es einer der letzten Reste der Vorstadt oder Vororte-Struktur Wiens war. Diese ebenerdigen Häuser aus der Gründerzeit sind nur mehr ganz selten in Wien zu finden", meinte Claus Süss von der "Initiative Denkmalschutz" gegenüber "Wien heute". Die Stadt hätte hier längst eine Schutzzone erlassen müssen.
Diese wurde laut MA 19 auch geprüft, aber: "Ein erhaltenswertes Ensemble im Sinne einer Schutzzone war laut Wiener Bauordnung leider nicht gegeben", heißt es auf "wien.orf.at". Dafür bräuchte es mindestens drei kultur- oder architekturhistorisch interessante Objekte und nicht nur eines wie im Fall des "Ottakringer Landhaus".
Auch dem Ottakringer Bezirksvorsteher Franz Prokop (SPÖ) reicht die aktuelle Schutzzonen-Regelung nicht aus: "Daher trete ich in der Diskussionen dafür ein, dass eine umfassende Überprüfung der Erhaltenswürdigkeit auch von einzelnen Häusern erfolgen soll", so Prokop. (cz)