Niederösterreich

Lange krank – zuerst zahlt der Betrieb, dann die ÖGK

Leser Heinz R. ist schwer erkrankt, kann nicht vor Jahresanfang in den Job zurück: "Bezahlt mein Dienstgeber so lange mein Gehalt?“ Die AK klärt auf.
Erich Wessely
21.10.2021, 11:27

Sozialrechts-Mythos oder Wahrheit? "Heute"-Leser Heinz R. fragt: „Ich bin schwer erkrankt und werde sicher nicht vor Jahresanfang in den Job zurückkehren können. Bezahlt mein Dienstgeber so lange mein Gehalt?“

Erst das volle Entgelt

Wer krank wird, bekommt von seinem Dienstgeber erst das volle, dann das halbe Entgelt bezahlt. Die Dauer hängt davon ab, wie lange Sie bereits in dem Betrieb arbeiten. Bei bis zu einem Jahr sind es sechs Wochen, zwischen dem 2. und dem 15. Jahr gibt‘s acht Wochen volles Entgelt. Maximal sind zwölf Wochen möglich. Danach erhalten Sie noch vier Wochen lang das halbe Entgelt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie zusätzlich das halbe Krankengeld beziehen.

Antrag bei der ÖGK

Für den Antrag bei der Österreichischen Gesundheitskasse brauchen Sie eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung von Ihrem Arbeitgeber. Endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, erhalten Sie das volle Krankengeld – insgesamt für bis zu 52 Wochen.

Mehr Infos beim AK-Arbeits- und Sozialrecht unter der Tel.: 057171-22 000

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