Wirtschaft

Langenscheidt streitet vor Gericht um Farbe "Gelb"

Heute Redaktion
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Bild: DPA

Ob die Konkurrenz von Wörterbuchverlag Langenscheidt ungestraft die Farbe "Gelb" verwenden darf, bleibt vorerst ungeklärt: Nach seiner Verhandlung am Mittwoch über diese Frage, will der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil erst im September verkünden. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Urteilstermin ist nun der 18. September.

Ob die Konkurrenz von Wörterbuchverlag Langenscheidt ungestraft die Farbe "Gelb" verwenden darf, bleibt vorerst ungeklärt: Nach seiner Verhandlung am Mittwoch über diese Frage, will der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil erst im September verkünden. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Urteilstermin ist nun der 18. September.

Dem BGH liegt eine Klage Langenscheidts gegen seinen Konkurrenten Rosetta Stone vor. Rosetta verwendet beim Internetauftritt, in der Werbung und für Kartonverpackungen einen gelben Farbton. Langenscheidt hat sich 2010 die Farbmarke "Gelb" für seine zweisprachigen Wörterbücher in Printform eintragen lassen und macht eine Verletzung seiner Markenrechte geltend.

Urteil Mitte September

Der Verlag hat Rosetta Stone auf Unterlassen und Schadenersatz verklagt und vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln 2012 recht bekommen. Potenzielle Käufer könnten der irrigen Ansicht sein, die Sprachsoftware stamme von Langenscheidt, hieß es.

Rosetta Stone ging in Revision. Die Farbfrage beschäftigt den BGH auch unter einem anderen Aspekt: Rosetta Stone hatte die Löschung der Langenscheidt-Farbmarke beantragt. Ob das Bundespatentgericht das zu recht ablehnte, prüft der BGH in einem zweiten Verfahren