Österreich

Lärm-Terror in Linz: Jetzt kommt Notfall-Nummer

Heute Redaktion
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Aufgrund der Lärmbelästigung bei Großveranstaltungen in der Linzer Innenstadt ist es laut Karl Leeb unmöglich in der Wohnung zu bleiben. Er fordert nun eine Entschädigung.
Aufgrund der Lärmbelästigung bei Großveranstaltungen in der Linzer Innenstadt ist es laut Karl Leeb unmöglich in der Wohnung zu bleiben. Er fordert nun eine Entschädigung.
Bild: Michael Strobl

Wegen "Lärm-Terrors" bei Großveranstaltungen wandte sich der Linzer Karl Leeb an die Volksanwaltschaft. Ergebnis: Die Auflagen werden verschärft.

In wenigen Tagen ist es wieder soweit. Der Linzer Altstadtbewohner Karl Leeb (72) zieht aus seiner Wohnung aus. Vorübergehend! Denn am 19. Juli startet in der Landeshauptstadt das dreitägige Pflasterspektakel. Während Tausende Besucher die Künstler bewundern, packt der Pensionist seine Koffer.

Für den 72-Jährigen ist diese Veranstaltung sowie das Krone-Fest im August reinster Lärm-Terror (wir berichteten). "Man kann zu dieser Zeit nicht einmal den Fernseher in der Wohnung einschalten. Der Lärm ist brutal. Das ist ein massiver Angriff auf die Gesundheit", so Leeb im "Heute"-Gespräch.

Zahlreiche Beschwerden beim Magistrat sowie den Veranstaltern wurden ignoriert. Doch der Pensionist, der seit 2004 in der Altstadt wohnt, gibt nicht auf.

Er kämpft schon seit Jahren um eine Verbesserung und wandte sich wie berichtet erst vor wenigen Wochen an die Volksanwaltschaft in Wien.

Mit Erfolg! Denn auf Anweisung der Volksanwaltschaft hat das Linzer Magistrat die Rahmenbedingungen noch einmal genauer geprüft.

"Künftig sind auch bei Genehmigungen von Veranstaltungen ohne Einsatz von verstärkenden Musikanlagen Lärmschutzauflagen vorgesehen", heißt es in einem Schreiben.

Zudem hat die Volksanwaltschaft angeregt, Anrainern die zulässige Dezibelzahl mitzuteilen. Sollte eine Überschreitung der Lärmbelastung gemessen werden, soll künftig eine eigene Notfall-Nummer eingerichtet werden.

Leeb, der es bevorzugt, während der Events in ein Hotel auszuweichen und dafür eine Entschädigung in Höhe von 210 Euro möchte, hat noch weitere Bedenken angeregt, etwa, dass vorhandene Fluchtwege nicht ausreichen. Auch diese Beschwerden sollen noch geprüft werden.

(mip)