Wirtschaft

Laudamotion wollte 17 Schwangere vor die Tür setzen

Gesetze gelten für alle, betont die Gewerkschaft vida – und freut sich über eine Ryanair-Schlappe vor Gericht.

Heute Redaktion
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Ryanair ist der Mutterkonzern von Laudamotion.
Ryanair ist der Mutterkonzern von Laudamotion.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Die Gewerkschaft vida ist ganz und gar nicht gut auf den Laudamotion-Mutterkonzern Ryanair zu sprechen. Das Unternehmen betreibe "seit Monaten eine skrupellose Dumpingpolitik in Österreich", so Daniel Liebhart, Vorsitzender des Fachbereichs Luft- und Schifffahrt der Gewerkschaft, in einer Aussendung am Mittwoch. "Um die Beschäftigten einzuschüchtern und verschlechternden Bedingungen zuzustimmen, bricht der Konzern immer wieder österreichische Gesetze."

Kündigungsschutz war aufrecht

Daher sei man erfreut, dass das österreichische Gericht ein weiteres Urteil gegen Ryanair-Tochter Laudamotion gesprochen habe. Das Unternehmen hatte demnach vor, 17 schwangere Angestellte trotz aufrechtem Kündigungsschutz zu entlassen.

Liebhart betont, dass der Kündigungsschutz mit Eintritt der Schwangerschaft beginnt. "Damit der Kündigungsschutz und die besonderen Arbeitnehmerinnenschutzvorschriften wirksam werden können, sollten Arbeitgeber so rasch wie möglich über die Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt werden", erklärt der vida-Gewerkschafter. Der Kündigungsschutz dauert bis vier Monate nach der Entbindung. Wird Karenz in Anspruch genommen, können Dienstnehmerinnen bis vier Wochen nach Ende der Karenz nicht gekündigt werden.

Ryanair-Chef Michael O’Leary.
Ryanair-Chef Michael O’Leary.
picturedesk.com

Zweite Schlappe vor Gericht

Liebhart: "Auch Laudamotion kann sich nicht österreichischen Gesetzen widersetzen, sondern muss sich daran halten. Diese patriarchalische Vorgehensweise gegenüber Mitarbeiterinnen ist eine bodenlose Frechheit, der ein Riegel vorgeschoben gehört." Schon vergangene Woche gab es vor Gericht eine Niederlage für Ryanair-Chef Michael O’Leary hinsichtlich der Wahl eines Betriebsrates bei Laudamotion. Die Wahl wurde von ihm nicht anerkannt, war aber rechtmäßig.

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