Österreich

'Zeitbombe': Bedingte Haft statt Therapie für Teenie

Heute Redaktion
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Bild: privat

Beim Prozess wegen des Verdachtes des schweren Raubes gegen einen jugendlichen Afghanen, attestierte ihm der Gutachter eine "erhebliche Persönlichkeitsstörung". Eingewiesen wurde er aber nicht.

Wegen des Verdachtes des schweren Raubes und anderer Delikte musste ein junger Afghane am Donnerstag am Landesgericht Wr. Neustadt auf die Anklagebank.

Der damals 15-Jährige hatte Ende Mai im Heim in Biedermannsdorf ein Messer gezückt, wollte Bargeld, drohte seinem Betreuer, trat eine Glastüre ein und hämmerte auf wildfremde Autos ein. Dabei verletzte sich der Bursch selber – fünf Streifenwagen und mehrere Rettungswagen eilten zum Tatort. Der Teenager wurde überwältigt und ins Spital gebracht („Heute" berichtete).

Verteidigerin: "Tickende Zeitbombe"

Beim Prozess in Wr. Neustadt sprach der Gutachter von einer erheblichen Persönlichkeitsstörung und empfahl eine Einweisung. Auch die Verteidigerin des Asylwerbers meinte: „Er ist eine tickende Zeitbombe."

Aber: Statt in eine Anstalt, ging der junge Angeklagte nach Hause. Da einige Delikte wegfielen, wurde er wegen Nötigung und Sachbeschädigung zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt (nicht rechtskräftig).

„Die Einweisung war aufgrund der Verurteilung rechtlich gar nicht möglich", erklärt Gerichts-Vizepräsidentin Birgit Borns auf "Heute"-Nachfrage.

(Lie)

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