Mit Berufung abgeblitzt

Lawine ausgelöst – Wiener muss 200€ Strafe zahlen

Weil er bei Lawinengefahr in einen ungesicherten Hang eingefahren war und ein Schneebrett auslöste, wurde ein Wiener zu einer Geldstrafe verurteilt.

Österreich Heute
Lawine ausgelöst – Wiener muss 200€ Strafe zahlen
Weil er mit seinem Sohn eine Lawine in Zell am See ausgelöst hatte, wurde ein Wiener zu 200 Euro Strafe verurteilt.
Getty Images (Symbolbild)

Die 200 Euro hohe Geldstrafe, zu der ein Wiener im vergangenen Oktober wegen grob fahrlässiger Gefährdung der körperlichen Sicherheit verurteilt worden war, ist nun rechtskräftig.

Er war am 3. Februar 2023 im Skigebiet Schmittenhöhe bei Lawinenwarnstufe vier ("groß") mit seinem Sohn mit den Skiern in einen ungesicherten Hang eingefahren und hat ein Schneebrett ausgelöst.

Auch 13-jähriger Sohn in Gefahrenzone

Der Wiener hatte sich beim erstinstanzlichen Prozess am Bezirksgericht Zell am See (Pinzgau) nicht schuldig bekannt und volle Berufung gegen das Urteil eingelegt. Ein Drei-Richter-Senat am Landesgericht Salzburg hat das Urteil am Mittwoch nun jedoch bestätigt.

Durch die grob fahrlässige Auslösung einer Lawine sei auch sein 13-jähriger Sohn und andere Personen – wie etwa die Einsatzkräfte – gefährdet gewesen. Das Schneebrett war rund 800 Meter lang und 300 Meter breit. Die beiden konnten gerade noch rechtzeitig aus dem Hang herausfahren. Mitglieder der Pisten- und Bergrettung brachten sie wieder zurück auf die Piste.

Drei Jahre Haft möglich

Der Strafrahmen hätte bis zu drei Monate Gefängnis oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen betragen können. Die verhängten 200 Euro Strafe setzen sich aus 50 Tagessätzen zu je vier Euro zusammen.

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Auf den Punkt gebracht

  • Ein Wiener wurde zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt, nachdem er im Skigebiet Schmittenhöhe bei Lawinenwarnstufe vier grob fahrlässig ein Schneebrett ausgelöst hatte, das seinen Sohn und andere gefährdete
  • Obwohl der Mann Berufung einlegte, bestätigte das Landesgericht Salzburg das Urteil und verhängte die Geldstrafe von 200 Euro, zusammengesetzt aus 50 Tagessätzen zu je vier Euro
red
Akt.