Österreich

Lebenslang für Duo nach Liesingbach-Mord

Heute Redaktion
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Zwei Männer, die im Juni 2011 einen 33-jährigen Wiener in Wien-Liesing ermordet und beraubt haben sollen, wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



Die beiden Slowaken sollen im Juni 2011 am Ufer des Entlastunggerinnes des Liesingbaches zwölfmal mit einem Messer auf Opfer Roland A. eingestochen und ihn danach beraubt haben. Ein Passant fand später beim Spaziergehen mit seinem Hund.

Unter welchen Umständen die beiden Slowaken mit dem späteren Opfer am 28. Juni zusammentrafen und schließlich vom Karlsplatz bis zu den Schlafstellen der Täter in einem Park beim Liesingbach fuhren, blieb weitgehend im Dunkeln. Die Angeklagten präsentierten nicht nur mehrere Versionen, sondern beschuldigten sich auch gegenseitig, den Wiener erstochen zu haben.

Opfer und Täter lernten sich in U-Bahn kennen
Am heutigen Verhandlungstag legte der 22-jährige Beschuldigte ein Teilgeständnis ab, in dem er zugab, die homosexuellen Avancen, die ihm der 33-Jährige in der U-Bahn gemacht hatte, nur deswegen zugelassen zu haben, weil er dem Mann die Tasche rauben wollte. In dieser erhofften sich die Slowaken eine beträchtliche Summe Bargeld, weil der Wiener ursprünglich Drogen von ihnen habe kaufen wollen.

Der Tote war vom Schlafplatz der beiden Slowaken zur Fundstelle an der Liesing geschleift worden. An der Leiche wurde die DNA des älteren Angeklagten entdeckt. Beide Täter hatten in ihrem Heimatdorf in der Ostslowakei mit dem geraubten Handy telefoniert und zwei geraubte Ringe in Bratislava in einer Pfandleihe versetzt.

Richter: "außergewöhnlich brutaler" Mord
Dass sich die Angeklagten gegenseitig beschuldigten, half im Endeffekt keinem der beiden. Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich nämlich um einen gemeinsamen Tatbeschluss, der auch dann ausreichend sei, wenn nur einer zusticht. Für Richter Roland Weber wurde der "außergewöhnlich brutale" Mord "ohne vernünftig nachvollziehbares Motiv" begangen. Die Verurteilten erbaten sich Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.