Ein 23-Jähriger musste sich am Montag am Landesgericht Innsbruck wegen des Mordes an seiner Ehefrau im Sommer 2013 verantworten. Er soll die 20-Jährige aus Eifersucht mit 14 Messerstichen getötet haben.
Ein 23-Jähriger musste sich am Montag am Landesgericht Innsbruck wegen des im Sommer 2013 verantworten. Er soll die 20-Jährige aus Eifersucht mit 14 Messerstichen getötet haben. Der Prozess offenbarte schockierende Abgründe, der Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Afghane (23) hat laut Urteil am 6. August 2013 mitten im Zentrum der Tiroler Landeshauptstadt seine 20-jährige Ehefrau, die ebenfalls aus Afghanistan stammte, mit insgesamt 14 Messerstichen ermordet. "Wenn ich gewusst hätte, dass ich dann ins Gefängnis komme, hätte ich sie nicht in Österreich getötet", hatte er gegenüber einer Psychiaterin geäußert.
Der 23-Jährige sei laut der Psychiaterin außerdem der Meinung, dass er innerhalb seines Wertesystems das Recht hatte, seine Frau zu töten. Ihr gegenüber hätte er gesagt, dass das Fremdgehen seiner Frau in Afghanistan viel schlimmer gewertet würde, als das was er getan habe. "Er wollte, dass sie stirbt. Er hat es angekündigt, und er hat es nie bereut", so Staatsanwalt Thomas Willam.
Küsse machten Angeklagten eifersüchtig
Die 20-jährige Afghanin, die in Scheidung lebte, hatte sich vor der Tat mit einem Bekannten vor der Annasäule in der Innsbrucker Maria-Theresien Straße getroffen. Der 23-Jährige sagte vor Gericht, dass er die beiden gesehen habe, als sie sich küssten. "Das hat mich sehr wütend gemacht", sagte der Afghane. Die 20-Jährige starb noch in der Nacht - die 14 Messerstiche waren teilweise tiefer als die Klinge, was auf immense Gewalteinwirkung hindeute.
Mehrmals habe der Mann bereits vor der Tat seiner Frau mit dem Tod gedroht, berichtete der Staatsanwalt und nahm dabei untere anderem Bezug auf ein Schreiben des Innsbrucker Frauenhauses, welches das Opfer wenige Wochen vor der folgenschweren Auseinandersetzung aufgenommen hatte. Auch der als Zeuge geladene Vater der getöteten 20-Jährigen sagte, dass der Beschuldigte bereits kurz nach der Eheschließung seine Frau geschlagen und bedroht habe.
Einstimmiges Urteil
Die Geschworenen fällten den lebenslangen Urteilsspruch einstimmig. Der Verteidiger des Mannes meldete sogleich Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.