Österreich

Lebenslang für Mordversuch von Neonazi mit Hantel

Heute Redaktion
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Wegen Mordversuchs und Wiederbetätigung wurde am Mittwoch in Leoben ein 27-jähriger Steirer nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann, der vor Gericht seine "braune Gesinnung" gar nicht leugnete, schlug beim Fußball schauen mit Fäusten und einer Kurzhantel auf einen langjährigen Freund ein, bis dieser halbtot war. Warum, das wusste er vor Gericht nicht mehr.

Wegen Mordversuchs und Wiederbetätigung wurde am Mittwoch in Leoben ein 27-jähriger Steirer nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann, der vor Gericht seine "braune Gesinnung" gar nicht leugnete, schlug beim Fußball schauen mit Fäusten und einer Kurzhantel auf einen langjährigen Freund ein, bis dieser halbtot war. Warum, das wusste er vor Gericht nicht mehr.

Der Angeklagte hatte im September 2015 mit seinem Freund ferngesehen und dabei große Mengen Alkohol getrunken. Dann schlug der 27-jährige mehrfach wegen Körperverletzung und Nötigung Verurteilte laut Anklage ohne Vorwarnung auf den Schulfreund ein, prügelte auch auf den am Boden liegenden Mann immer weiter ein und schlug schließlich noch mit einer Kurzhantel auf dessen Kopf.

Mehrmals wurde der Angegriffene dabei bewusstlos, der Angeklagte habe geschrien: "Jetzt stirbst und wenn du dich wehrst, dann geh’ ich zu deiner Mutter und deiner Schwester und bring’ die auch noch um, weil mir ist das wurscht." Schwerst verletzt und stark blutend - unter anderem mit einem offenen Schädelbruch - konnte das Opfer schließlich aus der eigenen Wohnung fliehen, der 27-Jährige wurde noch vor Ort festgenommen. Das Opfer leidet noch immer an den Folgen des Angriffs.

Vor Gericht erklärte der Angeklagte, dass er sich nicht mehr erinnere, warum er zugeschlagen hatte. Auch aus seiner Neonazi-Gesinnung machte er kein Geheimnis, gab die Mitgliedschaft in einschlägigen Facebook-Gruppen ("Wir sind auch ohne Sonne braun") zu, zeigte sein "1889"-Tattoo am Hals (Geburtsjahr von Adolf Hitler) und bestritt die Existenz von Gaskammern. Im Internet hatte er jedoch gefordert, dass Menschen "in den Ofen" kommen sollten.

Beim ersten Prozess hatte er ein "Adolf"-Shirt getragen - eines mit "Adolf Hitler" trug er nicht, "weil ich keines habe". Das Gericht verurteilte ihn wegen versuchten Mordes und Wiederbetätigung zu lebenslanger Haft - nicht rechtskräftig.