Nach zweitägigem Prozess ist heute ein 58-Jähriger wegen Mordes an einer Rechtspflegerin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nach fast vierstündiger Beratung ist der 58-Jährige Angeklagte wegen Mordes und Mordversuchs heute am Landesgericht Korneuburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Mit dem Schuldspruch folgten die Geschworenen dem Staatsanwalt.
Der Mittelschullehrer und Künstler hatte das Bezirksgericht Hollabrunn am 16. Dezember 2009 mit einer geladen Schusswaffe betreten. Er wollte die Richterin seines Scheidungsverfahrens treffen, von der er sich ungerecht behandelt fühlte. Als eine 42-jährige Rechtspflegerin die Polizei rufen wollte, richtete er die Waffe gegen die Frau und schoss ihr zweimal in den Kopf.
Der Angeklagte sagte am Ende der Verhandlung, dass es ihm leid tue. Er könne es nicht rückgängig machen, und er gebe der Familie des Opfers alles, was er habe.
Staatsanwalt: "Keine Verantwortung"
Staatsanwalt Stefan Dunkl sagte heute, der Angeklagte habe keine Verantwortung für sein Handeln übernommen und kein reumütiges Geständnis abgelegt, vielmehr hätte er sich selbst als Opfer dargestellt.
Die Verteidigung hatte unter Hinweis auf die Berauschung des Angeklagten auf fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und auf Freispruch hinsichtlich des Mordversuchs plädiert. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge widersprachen jedoch die Verhaltensweisen des Angeklagten einer Berauschung zum Tatzeitpunkt.